Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 214

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11. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (800 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970 und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht – EUG-PMM) (845 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (739 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (846 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (816 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird (847 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (815 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird (848 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

21.02

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Bisher haben wir die Krisengesetze alle zwei Jahre diskutiert und verlängert. Ich möchte daher auf Grund der fortgeschrittenen Zeit und der noch sehr langen Rednerliste zu den Gesetzen inhaltlich nichts sagen. Im Grunde genommen wären auch keine Änderungen erforderlich gewesen, es haben sich allerdings die Rahmenbedingungen geändert. Die EU-Richtlinie sieht eine Verlängerung von bisher zwei auf fünf Jahre vor. Des Weiteren sind die beiden Gesetze, nämlich das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz ebenso wie das Energielenkungsgesetz, dem Euro anzupassen.

Beim Erdöl-Bevorratungsgesetz wird außerdem noch mehr als bisher auf eine marktkonformere Bevorratung Wert gelegt; die Regelung bezüglich Flugtreibstoff kommt neu hinein, was ebenfalls auf Grund einer EU-Richtlinie so zu gestalten ist. Im Energielenkungsgesetz muss der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes Rechnung getragen werden, daher ist der Lastenverteiler aus dem Energielenkungsgesetz dem liberalisierten Markt entsprechend zu gestalten.

Meine Damen und Herren! Wir wurden über diese Vorhaben von Seiten des Ministeriums rechtzeitig und ausreichend informiert, hatten also auch Gelegenheit, die Thematik entsprechend mitzudiskutieren, und wir werden daher diesen vorliegenden Gesetzentwürfen die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04


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