Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 260

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gen und der Qualifizierung von Abgeordneten dieses Hauses hat Ihnen ja der Applaus Ihrer eigenen Fraktion gezeigt: Sie haben nur von Kollegem Jarolim Zuspruch erhalten, und das zeigt die "Qualität" Ihrer Argumente. Ihr allein seid wirklich die ausgezeichnetsten Juristen eures Klubs; das habe ich heute hier zur Kenntnis nehmen müssen.

Sie tun sich wirklich schwer, diesen Gesetzentwurf ablehnen zu müssen, Sie tun sich wirklich schwer! Es muss Ihnen geradezu körperliche Schmerzen verursachen, wie Sie sich winden, damit Sie hier heute "nein" sagen können, sehr geehrter Herr Dr. Jarolim und sehr geehrte Frau Dr. Mertel. (Abg. Dr. Khol  – in Richtung SPÖ –: "Eurolim"! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Tatsache ist: Sie loben dieses Gesetz. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt in einer zugegeben schwierigen Materie. Gleichzeitig stellen Sie jedoch die Qualifikation von hundert Bezirkshauptmannschaften dieses Landes in Frage, damit also jener Verwaltungseinheiten, die wir heute am Vormittag durch dieses wichtige Gesetz, durch das Verwaltungsreformgesetz, in den Mittelpunkt der österreichischen Verwaltung gestellt haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Hier stellen Sie deren Qualifikation in Frage! Sie werden nie mehr das Wort vom Schutz des ländlichen Raums in den Mund nehmen dürfen, weil Sie heute dem alten SPÖ-Zentralismus wieder das Wort geredet haben. Sie fallen immer wieder in Ihre alten Denkmuster zurück – und merken das nicht einmal! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinweisen möchte ich auf den heute eingebrachten Initiativantrag. Der Herr Bundesminister wird in zwei Jahren einen Bericht darüber legen, wie erfolgreich dieses Gesetz ist. Und wenn Anpassungsbedarf gegeben sein sollte, werden wir nicht anstehen, diesem nachzukommen. Nur: Eine zentrale Aufsichtsbehörde, wie Sie sie fordern, wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein. (Abg. Dr. Mertel: Übergangsbestimmungen!) Ich meine, man sollte die Wirtschaft und die Anwender einmal mit diesem Gesetz arbeiten lassen. Sie werden sehen, dass wir damit erfolgreich sein werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim: Konsumentenschutz ade!)

0.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

0.05

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist wunderschön, so spät am Abend noch einmal aufgeweckt und verblüfft zu werden, verblüfft von der Argumentation der SPÖ im Ausschuss einerseits und heute hier im Plenum andererseits.

Ich erinnere mich daran, dass Kollege Jarolim im Ausschuss gemeint hat (Rufe bei den Freiheitlichen: "Eurolim"!), die Bezirksverwaltungsbehörde könne das alles nicht, weil es so schwierig und komplex sei, wenn man beispielsweise einen Konsumenten dabei unterstützen müsse, herauszufinden, welches Recht anzuwenden sei und wie das alles gehe mit dem Herkunftslandprinzip. (Abg. Dr. Khol: "Eurolim"! – Gegenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Ich freue mich, dass bis zum heutigen Plenartag offensichtlich auch der SPÖ die Erkenntnis gedämmert ist, dass genau für Konsumenten eben dieses Herkunftslandprinzip aus den von Ihnen selbst angesprochenen Gründen nicht gilt.

Aus diesem Grunde ist die Komplexität gerade bei Verfahren, die mit Konsumenten zu tun haben, auch für die Bezirksverwaltungsbehörde nicht gegeben, denn österreichisches Recht anzuwenden und auszulegen haben die Bezirksverwaltungsbehörden in wesentlich komplexeren Verfahren – in Gewerbeverfahren und in ihrer Aufsichtstätigkeit über große Chemiekonzerne, im Wasserrecht et cetera – sozusagen von der Pike auf gelernt. Deswegen freue ich mich, dass wir jetzt einen durchaus gelungenen Gesetzentwurf beschließen dürfen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.06


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