Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 26

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Wann werden Sie den seit März 2001 offiziell vorliegenden Entwurf für ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz im Bundeskanzleramt behandeln?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Die eine Richtlinie ist bis Juli 2003 umzusetzen, die zweite bis spätestens 2. Dezember. Sie können sicher sein, dass wir durch den Ministerrat dem Nationalrat rechtzeitig eine Umsetzung vorschlagen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundeskanzler! Das von mir angesprochene Antidiskriminierungsgesetz, das von den österreichischen NGOs gemeinsam erarbeitet wurde, wurde aus Mitteln des Bundeskanzleramtes finanziert. Die NGOs haben diesen Entwurf vorgelegt, hinsichtlich dessen ich gerne wissen würde, ob er Ihnen gefällt oder nicht. Wie wird mit Steuergeld – und es wurde mit Steuergeld gearbeitet – sozusagen dann verfahren, wenn Ihnen Resultate beziehungsweise Produkte präsentiert werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Unabhängig vom Gefallen oder Nicht-Gefallen bleibt uns der Weg nicht erspart, natürlich mit allen zuständigen Ressorts – und da geht es tatsächlich um eine Gesamtverantwortung, die alle Ressorts betrifft; so ist es ja auch gemeint, und so soll es dann auch wirklich umgesetzt werden –, mit allen Interessenten, mit allen Ländern, mit den Gemeinden das Gespräch zu suchen, um dann auch wirklich so rasch wie möglich dem Nationalrat einen konsensfähigen Entwurf vorzulegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Diskriminierungen betreffen naturgemäß die schwachen Mitglieder unserer Gesellschaft: Frauen, Kinder, Behinderte, auch Familien. Es gibt nun die Forderung, nach den Frauen auch Kinder und Behinderte in die Verfassung aufzunehmen – auch Familien. Wie stehen Sie dazu?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Das ist ein Grundsatzproblem, das man ehrlicherweise einmal ausführlich im Parlament diskutieren sollte: Wir haben eine Verfassung, die einen Rahmen, einen sehr guten Rahmen, abgibt, und es gibt sehr präzise detaillierte Förderungsbestimmungen für einzelne Gruppen.

Ich bin der Meinung, dass, wenn man jetzt einzelne Gruppen zusätzlich herausnimmt, vollkommen klar ist, dass dann auch die Familien, die Kinder, die Senioren und viele andere Gruppierungen genauso genannt werden müssen, da man ja sonst durch die unterschiedlichen Stufen geradezu eine Hervorhebung oder eine Rückreihung verursachen würde. Ich denke aber nicht, dass das Sinn machen würde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage?– Herr Abgeordneter Posch, bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Werden Sie sich im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz für die unverzügliche Abschaffung des § 209, der diskriminierenden Bestimmungen für Homosexuelle, einsetzen – ja oder nein? (Abg. Haigermoser: Die Antworten geben wir schon selbst!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich erlaube mir, meine Antwort selbst zu formulieren, lieber Herr Abgeordneter! Sie würden das an meiner Stelle, glaube ich, genauso tun. (Beifall bei


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