Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 100

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit jede Ausverkaufs-Debatte beendet wird – was mir wirklich ein Anliegen ist, und deswegen habe ich mich jetzt gleich zu Wort gemeldet –, möchte ich feststellen: Was erreichen wir auch mit dieser Novelle, die wir im Budgetbegleitgesetz zum Bundesforstegesetz verankert haben? (Abg. Leikam: Keine Polemik von der Regierungsbank!)

Bisher unterliegen die Seen nicht dem verfassungsmäßig gebotenen Substanzerhaltungsschutz (Abg. Leikam  – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Heute beschlossen! Kärntner Landtag!), der für die Österreichischen Bundesforste vorgeschrieben ist, sondern theoretisch könnte man mit der Ermächtigung einer einfachen Mehrheit dieses Hauses Seen verkaufen. Mit dem Beschluss, den wir gefasst haben, sind dann die Seen auch von der verfassungsmäßig abgesicherten Substanzerhaltung erfasst. Das heißt, es besteht ein größerer Schutz für unsere Gewässer, ein größerer Schutz für unsere Seen, als wir ihn jemals vorher hatten. Damit hat man hier wirklich eine Qualitätssteigerung erreichen können.

Herr Abgeordneter! Wenn Sie schon die Kärntner Landesregierung ansprechen: Bei dieser Sitzung war Herr Landeshauptmann Haider nicht dabei. Es war ein Antrag, den Landesrat Schiller – Ihrer Fraktion zuzurechnen – eingebracht hat. Vorgesehen ist, dass der Kaufpreis, der vom Land Kärnten bezahlt werden soll, über Pachterhöhungen, und zwar von jetzt 10 Millionen auf 20 Millionen Schilling in den nächsten Jahren, finanziert werden soll.

Ich sage Ihnen, die Österreichischen Bundesforste geben gegenüber dem Land Kärnten und allen dort Betroffenen die Garantie ab (Abg. Leikam  – neuerlich ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das ist der Wortlaut! Einstimmig!), dass man nicht auf 20 Millionen Schilling erhöhen will, wie es die Kärntner Landesregierung einstimmig beschlossen hat, sondern die Österreichischen Bundesforste wollen für jene Grundstücke, die noch nicht vermessen sind, eine entsprechende Pacht einführen und damit innerhalb der nächsten zehn Jahre von 10 Millionen auf 16 Millionen Schilling kommen. Damit wollen sie 4 Millionen Schilling weniger an Pacht einheben, als es die Kärntner Landesregierung einstimmig beschlossen hat.

Meine Damen und Herren! Deswegen möchte ich zusammenfassend nochmals festhalten: Es ist kein Verkauf, kein einziger See wird verkauft – jedes Bekenntnis dazu! Klugerweise ist Substanzerhaltung verfassungsmäßig festgeschrieben in dem Gesetz, das beschlossen ist. Ich kann darauf hinweisen, dass wir in den nächsten Tagen mit der Kärntner Landesregierung – mit dem Landeshauptmann und mit anderen Regierungsmitgliedern – in Gespräche eintreten werden, um hier zu einer gemeinsamen, konsensualen Vorgangsweise zu kommen.

Ich möchte darum bitten, dass man diese Gespräche auch nicht durch einen Antrag heute präjudiziert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihnen die Bestimmungen über die tatsächliche Berichtigung bestens bekannt sind. – Bitte. (Abg. Kiss: ... den Leikam berichtigen?)

14.35

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Kiss, nicht den Kollegen Leikam werde ich berichtigen, sondern den Herrn Bundesminister. Er hat in seiner Berichtigung nach den Ausführungen des Kollegen Leikam unrichtigerweise behauptet, dass wir – er sagte "auch Sie" in Richtung des Kollegen Leikam – im Jahre 2000 diesen Beschluss gefasst haben.

Hohes Haus! Um einer Legendenbildung vorzubeugen, darf ich ihn tatsächlich berichtigen: Die sozialdemokratische Fraktion hat in weiser Voraussicht bereits damals diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht zugestimmt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Aber die Mehrheit der Abgeordneten! – Abg. Gradwohl  – das Rednerpult verlassend –: Trotzdem sollte man bei den Tatsachen bleiben, Herr Kollege Graf!)

14.36


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