Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 190

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie können sicher sein, geschätzte Damen und Herren, dass wir diese 55 Millionen Schilling aus der Jubiläumsgabe sehr zielgerichtet für unsere Jugend, für unsere Volksgruppen und derlei Dinge mehr einsetzen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In diesem Sinne sage ich noch einmal ein Dankeschön für die Jubiläumsgabe der Republik. Glauben Sie mir, geschätzte Damen und Herren: Auch wenn wir das jüngste Bundesland sind, wir sind glühende Österreicher und begeisterte Europäer! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sodian. – Bitte.

20.13

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit der heute zu beschließenden Regierungsvorlage zum Versicherungsaufsichtsgesetz sollen Vorschriften der EU-Richtlinie 2000 in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die Realisierung dieser Richtlinie macht Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, im Kraftfahrgesetz und im Verkehrsopferschutzgesetz notwendig.

Ziel dieses Entwurfes sind Verbesserungen der Rechtsstellung von Personen, die im Ausland Opfer eines Kraftfahrzeugunfalls geworden sind und ihre Ersatzansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer geltend machen müssen. Diese neue Regelung soll Mitgliedstaaten dazu verpflichten, bis zum 20. Jänner 2002 Entschädigungsstellen einzurichten oder anzuerkennen. Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie gilt allerdings nur bei Unfällen in Staaten, die das System der grünen Versicherungskarte eingeführt haben.

Als Verbesserung der Dienstleistung sind dazu folgende Maßnahmen notwendig: Die Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, für jeden anderen EU-Mitgliedstaat einen eigenen Schadensregulierungsbeauftragten zu bestellen; auch sollen die Auskunftstellen gewährleisten, dass sich der Geschädigte rasch an die jeweiligen Haftpflichtversicherungen und den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten wenden kann. Weiters hat der Fachverband der Versicherungsunternehmen ein Register über die Haftpflichtversicherung für die im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuge zu führen und den hiezu berechtigten Personen Auskunft aus diesem Register zu erteilen.

Abschließend ist zu sagen, dass Österreich in einigen Bereichen seine Hausaufgaben schon vor längerer Zeit erfüllt hat. Bereits seit dem Jahre 1968 gibt es in Österreich das in der EU-Richtlinie vorgesehene direkte Klagerecht auf dem Gebiet der Kfz-Haftpflicht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland samt Titel und Eingang in 778 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite