Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 189

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Meine Damen und Herren! Ich möchte auch feststellen, dass im Konsumentenschutz eine ganz eindeutige Regelung verankert ist. Die Prämienerhöhung ist nämlich nur dann zulässig, wenn der Versicherungsvertrag auch eine Entgeltsenkung vorsieht. Das ist im § 6 Abs. 1 Z 5 Konsumentenschutzgesetz nachzulesen. Sie hätten eigentlich nur nachzuschauen brauchen, dann wären Sie von selbst draufgekommen, dass diese Regelung entbehrlich ist. Wir werden daher von Ihrem Abänderungsantrag keinen Gebrauch machen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Lassen Sie mich noch zwei Sätze betreffend Änderungen im Pensionskassengesetz sagen! Das ist überwiegend eine technische Änderung, weil der weiter gefasste Begriff "Konzern" dann, wenn man diese Regelung nicht auch in das Gesetz einführen würde, dazu führen würde, dass man die Bundespensionskasse, die eine Betriebspensionskasse ist, in eine überbetriebliche Pensionskasse überführen müsste. Das wollen wir uns klarerweise ersparen. Sie ist und bleibt eine Betriebspensionskasse, und daher war diese gesetzliche Regelung notwendig.

Im Übrigen waren einige redaktionelle Änderungen deshalb erforderlich, weil man im Zuge des Gesetzes zur Einführung der Finanzmarktaufsicht nicht in jedem Punkt auf die Pensionskasse Bezug genommen hat. (Abg. Schwemlein: Das war bis jetzt ...!)  – Gib Ruhe, Schwemlein! – Es ist daher überwiegend eine Regelung, die der inhaltlichen Klarstellung dient.

Ich gehe davon aus, dass die Regierungsparteien in jedem Fall zustimmen werden, lade aber auch die Opposition ein, zumindest diese beiden Regierungsvorlagen anzunehmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

20.10

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Kollege aus dem Burgenland ist schon darauf eingegangen, dass das Burgenland heuer seine 80-jährige Zugehörigkeit zu Österreich feiert. Dass uns dieses Jubiläum mit einem außerordentlichen Bundeszuschuss versüßt wurde, freut mich als Burgenländerin natürlich ganz besonders. Ich möchte mich von dieser Stelle aus sowohl bei unserem Bundeskanzler als auch beim Finanzminister und bei allen Vertretern der Republik dafür recht herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Selbstverständlich haben uns die allgemeinen Ereignisse rund um dieses Jubiläum – nämlich die Anschläge am 11. September in den USA und die dadurch ausgelösten Folgen – sehr betroffen gemacht. Dabei hätten wir am 16. September ein riesengroßes Fest mit einem wunderschönen Rahmenprogramm feiern wollen, und wir hätten wirklich etwas zu feiern gehabt!

Die letzten Jahrzehnte waren eine Erfolgsgeschichte, besonders die letzten zehn Jahre. Als 1989 der Eiserne Vorhang gefallen ist, war das auch ein Anstoß für alle Burgenländerinnen und Burgenländer. Die Grenze ist aufgebrochen und mit ihr sehr vieles im Burgenland. Nach diesem Schub kam der Beitritt zur Europäischen Union, das Burgenland wurde zum Ziel 1-Gebiet erklärt, und wir haben diese Chance – das kann man heute wirklich sagen – hervorragend genützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Den Grundstein haben natürlich Landeshauptleute wie Lorenz Karall, Josef Lentsch und Theodor Kery gelegt. Sie hatten damals allerdings nicht die Mittel, um ihre Ideen umzusetzen. Erst unsere Generation hat diese Möglichkeit erhalten, und ich glaube, wir haben sie wirklich gut genützt. Das Burgenland holt heute Schritt um Schritt im Bundesländervergleich auf, die Produktivität steigt stärker als in anderen Ländern, und die neue Infrastruktur verbindet uns mit allen Zentralräumen Europas.

Mit dem ökonomischen Erfolg ist auch das Selbstbewusstsein der Burgenländerinnen und Burgenländer gestiegen. Gute Schulen, High-Tech-Betriebe und ein reger Austausch mit unseren Nachbarländern haben sehr viel bewirkt.


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