Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 207

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(Abg. Großruck: Mit Schulbussen werden sie hingekarrt, wohin sie wollen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist völlig absurd, das ist genauso absurd wie damals die Aussage Ihrer Kollegin Brinek, dass in den skandinavischen Ländern die Schulintegration nur deshalb so gut funktioniert, weil die Sonderschulen zu weit weg sind, und deshalb gibt man diese Kinder in die Regelschulen. Das ist genau derselbe Unfug, den Sie damals gesagt haben.

Wenn Sie im Interesse des Kindes handeln wollen, dann geben Sie jedem Kind die Freiheit, jene Schule zu wählen, in die es gehen will. Wenn es nicht Eltern sind, die ihren Kindern mehr abverlangen, als die Kinder von sich aus erbringen können, dann werden sie wohl auch nicht mehr oder weniger zu Tyrannen werden und ihr Kind vielleicht in eine AHS zwingen, wenn es das Kind unter Umständen gar nicht will.

Wenn die Interessen der Kinder im Vordergrund stehen, Frau Ministerin, dann gibt es diese frustrierten Kinder, von denen Sie immer sprechen, überhaupt nicht. Diese gibt es nur dann, wenn über die Interessen der Kinder hinweg entschieden wird, dann kommt der Frust! Und da sind Sie gefordert, einerseits das Angebot zu vergrößern und andererseits unter Umständen auch Eltern, die angeblich einen zu hohen Anspruch an ihre Kinder haben, davon zu überzeugen, dass sie aus dem Kind nicht mehr herausholen können und dürfen, als sie vielleicht selber intus haben. Wenn das durchgeht, Frau Ministerin, dann gibt es keine frustrierten Kinder. Die frustrierten Kinder gibt es nur dann, wenn spätestens im Alter von zehn Jahren folgendermaßen über sie entscheiden wird: Du darfst dorthin gehen, und du musst von dort wieder weg! Das bringt Frustration, weil Sie dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes beschränken. Das darf nicht passieren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht in 882 der Beilagen beigedruckte Entschließung des Nationalrats.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung des Nationalrats ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Die Entschließung ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (E 109.)

17. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (832 der Beilagen): Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz) (881 der Beilagen)

18. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (643 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1987, BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft geändert wird (883 der Beilagen)

19. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (644 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Ent


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