Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 208

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (884 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zu den Punkten 17 bis 19, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Antoni. – Bitte.

21.27

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Bildungsdokumentationsgesetz ist zu sagen, dass es um die Schaffung einer rechtlichen Grundlage geht, damit verwaltungsintern im Bildungsbereich für Planung, Koordinierung, Steuerung, natürlich auch Evaluation und Aufsicht wirklich eine solide Grundlage von Daten zur Verfügung steht. Wir sind der Auffassung, dass die Initiative, die Sie hier setzen, an sich gut ist. Auch wir Sozialdemokraten vertreten die Auffassung, dass die Datenlage im Bildungswesen in Österreich nicht besonders gut ist und dass wir derartige Daten brauchen. Schulplatzsicherung, Schulraumsicherung, Personalplanung, Budgetplanung und diverse andere österreichische Besonderheiten bedürfen gewisser Zahlen.

Auch auf der internationalen Ebene erweist sich unser Zahlenmaterial in der Regel als nicht ausreichend. Wir haben beispielsweise in den diversen internationalen Statistiken keine Daten aus dem vorschulischen Bereich, wir verfügen über keine Daten im Bereich der Erwachsenenbildung, wir verfügen kaum über Daten bei der Schulausstattung. Das alles fehlt in internationalen Statistiken in der Spalte "Österreich".

Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass, so wie diese Bundesregierung die Bildungsstatistik angeht, weit über das notwendige Ziel hinausgeschossen wird. Sie wollen ganz im Unterschied zur bisherigen Volkszählung – und derartige Datensammlungen sollen ja in Hinkunft auch die Volkszählung ersetzen – weit über die dort erhobenen Daten hinausgehen. War es bisher üblich, dass man in Bildungsfragen die Schullaufbahn, also Volksschule, Hauptschule, AHS und den höchsten Bildungsabschluss erfragt hat, so wird nun personenspezifisch die Sozialversicherungsnummer, das Religionsbekenntnis, der sonderpädagogische Förderbedarf und ob außerordentlicher oder ordentlicher Schüler abgefragt. Sogar die Inanspruchnahme von Transferleistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds wird erhoben.

Damit nicht genug, geht es darüber hinaus noch um die Bildungslaufbahn der Eltern, darum, den Beruf der Eltern, die Stellung der Eltern im Beruf zu hinterfragen. Ich meine, dass das weder sinnvoll noch erforderlich ist. Sie müssen doch zum Beispiel zur Kenntnis nehmen, dass in Österreich jährlich 800 000 Menschen ihren Arbeitsplatz wechseln. Wie wollen Sie nach vier oder fünf Jahren die Antwort auf die Frage nach dem Arbeitsplatz noch als relevant ansehen?

Meine Damen und Herren! Eine moderne Bildungsstatistik braucht personenorientierte Daten nicht, denn Bildungsplanung, Steuerungsfragen, Bildungsbudgetfragen, Schülerbewegungen oder Personalmanagement hängen nicht von personenbezogenen Daten ab. Das ist auch auf internationaler Ebene absolut untypisch! Lediglich bei diversen Tiefenuntersuchungen zu speziellen Fragen werden so solide und personenbezogene Daten erhoben. Das findet aber dann ausschließlich in beschränkten Stichprobenuntersuchungen statt.

Darüber hinaus sind wir uns beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht sicher, ob Datenschutz ausreichend gewährleistet ist. Kritische Anmerkungen des Datenschutzrates und aus dem Bundeskanzleramt, insbesondere des Verfassungsdiensts weisen auch darauf hin, dass dem Datenschutz besonderes Augenmerk zu schenken ist. Im Entwurf gibt es vier, fünf Hinweise auf noch zu erlassende Verordnungen, die wir nicht kennen, aber gerade diese Verordnungen betreffen die unmittelbare Umsetzung des Gesetzes und damit die Verwendung von Daten und die Datensicherheit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite