Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 209

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Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass die SPÖ die Auffassung vertritt – weil auch die Privatschulen eingebunden sind, zwar in abgeänderter Form, aber trotzdem kann man in Stellungnahmen von Verfassungsexperten deutlich nachlesen –, dass dieses Gesetz absolut einer Zweidrittelmehrheit bedürfte. Sie lehnen das ab. Weil das extrem schwierig ist, haben wir im Unterrichtsausschuss vorgeschlagen, um eben diesen Dingen noch nachzugehen, um Bürgerrechte zu sichern, um Verfassungsgerechtigkeit zu sichern, einen Unterausschuss einzurichten, Experten einzuladen, sich etwas Zeit zu lassen, um dann doch ein absolut sicheres, gemeinsames Gesetz verabschieden zu können. Das wollen Sie nicht, Sie wollen mit uns über derartige Dinge nicht reden. Daher können Sie auch nicht erwarten, dass wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form die Zustimmung geben. Den anderen beiden Vorlagen, das kann ich hier von dieser Stelle aus sagen, werden wir die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Er hat das Wort.

21.33

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Das zur Debatte stehende Bildungsdokumentationsgesetz wird uns in Zukunft die Möglichkeit geben, über Bildungsverläufe genauere Daten zu bekommen, denn gerade die Debatte, die wir vorhin geführt haben, hat verdeutlicht, das wir etwa die Frage, wie viele, nachdem sie eine Hauptschule besucht haben, Matura machen, heute eigentlich nicht sehr detailliert beantworten können. Wir müssten bei allen Landesschulräten nachfragen, in mühsamer Kleinarbeit Daten zusammentragen, um dann wirklich eine ordentliche Statistik zu haben. Im Grunde genommen sind solche Daten aber für die Bildungspolitik von großer Bedeutung.

Mein Kollege Antoni hat ja selbst gesagt, die Datenlage im Bildungswesen sei nicht besonders gut. Ich würde aber auch empfehlen, hier nicht in eine Panik zu verfallen. Immer dann, wenn Daten gesammelt werden oder gar in ein Zentralregister kommen sollen, wird von vorneherein angenommen, dass es zu – was weiß ich – Datenmissbrauch, kriminellen Handlungen und dergleichen kommt. Im Grunde genommen gibt es ausreichend viele Bestimmungen, die Datenmissbrauch unter Strafe stellen. Natürlich ist Missbrauch nie ganz auszuschließen, das ist selbstverständlich. Auf der anderen Seite aber ist es eben einfach notwendig, dass man gewisse Daten hat, um eine solide und auf ordentlichen Daten basierende Politik machen zu können.

Im Übrigen sind die Parameter, die hier erfragt werden, nicht so neu, denn schon im Hochschul-Studiengesetz des Jahres 1966 finden sich exakt die gleichen Daten, die jetzt im Rahmen des Bildungsdokumentationsgesetzes erfragt werden, und seit 1966 ist das Hochschul-Studiengesetz doch x-mal reformiert worden, und dann ist es zum Universitäts-Studiengesetz geworden. Eine Reihe von auch sozialdemokratischen Ministern trug in der Zwischenzeit dafür die Verantwortung und hat genau die Erhebung dieser Daten, die Sie hier kritisieren, nie abgeändert. Gerade sozialdemokratische Minister wollten immer eben jene Daten für den Hochschulbereich haben.

Mit diesem Gesetz wird es nunmehr auch möglich, für den Bereich Schule dieselben Daten zu erheben. Meines Erachtens ist das wichtig, um international vergleichbare Kennzahlen zu erhalten, die auch wirklich einem Vergleich standhalten, gerade wenn es um OECD-Studien geht.

Zum Teil wird natürlich auch durch dieses Bildungsdokumentationsgesetz – auch das sollte man dazusagen – die Volkszählung ersetzt. Es war ja Konsens hier im Haus, dass die Art und Weise, wie die Volkszählung durchgeführt wird, eigentlich fast schon als Belästigung durch die Bürger empfunden wird. Heute haben wir durch die elektronische Datenverarbeitung die Möglichkeit, auch da Dinge zu vereinfachen.

Ich denke daher, dass dieses Gesetz auch ein Gesetz ist, das der Zeit Rechnung trägt. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir bei den Durchführungsverordnungen sicherlich sehr genau darauf achten werden müssen, welche Daten tatsächlich für den Bildungsbereich wichtig sind. Wenn wir daher von Transferleistungen reden, dann meinen wir selbstverständlich jene Daten,


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