Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 210

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die den Bildungsbereich betreffen, insbesondere also etwa Schülerfreifahrt und Schulbuchaktion. Das halte ich für gut und richtig, und darum ersuche ich alle Fraktionen des Hauses um ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Wie soll ich die Uhr einstellen? (Ruf bei den Freiheitlichen: Eine Minute! – Abg. Brosz  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 8 Minuten!) 8 Minuten. – Bitte. (Unmutsäußerungen bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.37

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es tut mir Leid, es wird nicht viel schneller gehen, denn es gibt einiges dazu zu sagen. Ich kann mich beiden Vorrednern nur anschließen: Es geht nicht um das grundsätzliche Problem, dass wir keine bessere Datenerfassung im österreichischen Schul- und Bildungssystem brauchen. – Ganz im Gegenteil: Viele OECD-Studien weisen bezüglich Österreich immer wieder Mängel in gewissen Bereichen auf. Das ist überhaupt nicht der Punkt, um den es geht.

Interessanter wird es schon, wenn man sich anschaut, welche Daten es sind, die fehlen. Ich habe mir die OECD-Studie noch einmal durchgeschaut, und da sind mir vor allem drei Bereiche aufgefallen, bei denen Datenmängel vorhanden sind. Das eine war der Bereich: Welcher Teil der Bildungsfinanzierung erfolgt aus privater Hand? Zweitens informieren wir über die Teilnahme an Weiterbildung datenmäßig sehr schlecht. Und der dritte Bereich war interessanterweise der Computereinsatz, zu dem österreichische Daten nicht vorgelegen sind.

Jetzt frage ich Sie, warum in all diesen drei Bereichen mit dem Bildungsdokumentationsgesetz Verbesserung stattfinden werden. All das, was ich hier aufgezählt habe und was massiv fehlt, wird auch weiterhin nicht vorhanden sein. Das ist der erste Punkt, also die Dinge, die fehlen, sind mit dem Gesetz nicht zu lösen.

Der zweite Punkt ist, dass natürlich eine rein quantitative Datenerfassung mit qualitativer Forschung nichts zu tun hat. Kollegin Brinek hat heute schon eine Studie vom Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung angesprochen, in der genau nachgefragt wird, wie Schüler Angebote erleben, wie zufrieden sie sind. All das werden wir – vielleicht stimmen Sie mir da zu – mit diesem Bildungsdokumentationsgesetz nicht bekommen, weil das eben nicht Teil der Datenerhebung ist.

Aus meiner Sicht: Dort, wo es darum ginge, weitere Daten zu bekommen, kann die Problemlage nur geringfügig verbessert werden. Interessant ist es – da würde ich mich auch durchaus etwas anders damit auseinander setzen als Kollege Antoni –, wenn es um Berufs- oder um Weiterbildungswege geht. Da, meine ich, kann man durchaus darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, zu schauen, wie der Sozialstatus Bildungswege beeinflusst. Das wäre gar nicht der Punkt, da wären wir gar nicht so dagegen gewesen. Mir geht es um einen anderen Punkt der Kritik, bei dem es wirklich schwierig wird. Ich komme später noch darauf zu sprechen.

Letzter Punkt, der völlig fehlt, ist die Weiterbildung. Zur Weiterbildung steht sogar explizit im Gesetz, dass es nicht darum geht, eine Grundlage für die Erfassung von Aus- und Weiterbildung zu schaffen, sondern das geht nur bis zum tertiären Sektor. Und das ist ja fast ein Hohn, wenn der große Kritikpunkt angeblich ist, dass wir keine Daten über Weiterbildung haben, und wenn dann ein Bildungsdokumentationsgesetz gemacht wird und wir nachher wieder keine Daten über Weiterbildung haben. Das kann es ja wohl nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist durchaus interessant, dass man bei der Volkszählung gemeint hat, man brauche keine Gesamtdatenerfassung mehr, es sei nicht mehr zeitgemäß, die Daten in Form einer Kompletterfassung zu bekommen. Beim Bildungsdokumentationsgesetz macht man jedoch genau das und stellt auf eine Kompletterfassung von Daten um. Herr Zeger von der ARGE Daten hat das, glaube ich, sehr trefflich beschrieben, indem er gemeint hat, es gehe da nicht um eine Bildungsstatistik, sondern um eine Bildungsbuchhaltung, die über jeden Bürger angelegt werden sollte. – Damit allein hat man allerdings noch keinerlei Aussagen darüber, was aus diesen


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