Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 211

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Daten hervorgeht. Um auf interessante Aussagen zu kommen, bräuchte man noch ganz andere Kriterien.

Der zentrale Knackpunkt – das ist der eigentliche Grund für unsere Ablehnung – ist aber die Frage, dass es hier um personenbezogene Daten geht, die nach wie vor so bestehen bleiben. Das hat auch Kollege Amon gesagt. Diesbezüglich gibt es aus meiner Sicht einen Widerspruch, der nicht aufzulösen ist. Nach diesem Gesetz besteht die Möglichkeit der Auskunftserteilung, und zwar nicht nur in bildungspolitischen Fragen. Wenn darin steht, dass bei gerichtlichen Verfahren die Bildungsevidenz angefordert werden kann, dann können Sie mir schwer erklären, dass das etwas mit Bildungsfragen zu tun hat, außer Bildungsfragen werden zukünftig bei Gerichten geklärt! Und das wird es ja wohl nicht sein! Was der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit Bildungsplanung zu tun hat, ist für mich auch nicht ersichtlich.

Unsere Forderung wäre gewesen – ich habe das auch im Ausschuss klargestellt –, dass auf jeden Fall die Auskunftsrechte zum Beispiel für Gebietskörperschaften in personenbezogener Form aus dem Gesetz entfernt werden müssen. Das haben Sie nicht zugelassen, das wollten Sie nicht, und daher scheitert die Einigung – und nicht deshalb, weil wir nicht gewillt sind, die Erstellung von Statistiken zu ermöglichen. – Das war der Punkt, und ich fasse das dann noch einmal zusammen.

Im Gesetz steht, dass das Zwecken der Bildungsplanung dienen soll. Ich habe aber ganz einfach ein sehr ungutes Gefühl, wenn es möglich ist – und das ist damit möglich –, dass sich etwa jede Gemeinde über die Bürger, die in ihrer Gemeinde wohnen, über die Sozialversicherungsnummer, die selbstverständlich der Gemeinde bekannt ist, Informationen verschaffen kann. (Abg. Großruck: Das stimmt nicht! Das ist falsch!)  – Das ist nicht falsch, Herr Kollege Großruck! Sie haben es noch immer nicht gelesen! Ich lese es Ihnen noch einmal vor.

Der Anfragende steigt über die Sozialversicherungsnummer ein – auch die Gebietskörperschaften – und bekommt die Daten heraus. Wer die Sozialversicherungsnummer hat, weiß, um welche Personen es geht, und damit ist es personenbezogen. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen! Es geht um personenbezogene Auskunftserteilung.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe ein schlechtes Gefühl, auch wenn es Schutzvorkehrungen gibt, wenn in jeder Gemeinde 60 Jahre lang der Bildungsweg jedes Bürgers abrufbar ist, für alle möglichen Dinge, für die das verwendet werden könnte. Das wäre schlicht und einfach nicht notwendig gewesen! Das hätte man anders handhaben können. Sie haben das verhindert! Sie wollten es offenbar so! Sie wollten diese Zugriffsrechte, und wenn Sie nicht für statistische Zwecke erheben wollen, sondern offenbar für etwas anderes, dann bekommen Sie eben unsere Zustimmung nicht. So einfach ist das. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordnete Sevignani. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

21.43

Abgeordneter Hans Sevignani (Freiheitliche): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Mit dem Bildungsdokumentationsgesetz soll die Schul- und Hochschulstatistik auf den neuesten Stand gebracht werden. Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen für zentrale und dezentrale Register geschaffen werden, die als Grundlage für Planung, Steuerung, Gebarung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie registergestützte Zählungen zum Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung dienen. Die bisher erstellte Statistik "Schulen und Hochschulen" kann auf Grund des neuen Bundesstatistikgesetzes und der Ausgliederung des Statistischen Zentralamtes nur mehr bis 2002 fortgeführt werden.

Es ist kaum zu glauben, dass bei diesem ausschließlich von sachlichen Überlegungen getragenen Gesetz die Opposition nicht zustimmt – mit dem Argument, dass Zugriffsrechte anderer Stellen auf personenbezogene Daten bestehen, wird von der Opposition das Gespenst "gläserner Mensch" an die Wand gemalt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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