Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 212

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Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist mit dem Datenschutzrat abgestimmt. Wovor die Oppositionsparteien Angst haben, ist mir schleierhaft oder rätselhaft. (Abg. Dr. Khol: Mir auch!) Wir brauchen für die ernsthafte Erhebung von Bildungsverläufen und für eine entsprechende Planung genaue Daten. – Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.

21.45

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist notwendig, eine Bildungsstatistik zu führen, um Bildungsplanung und Bildungsverläufe feststellen zu können. Eine Statistik ist immer etwas Quantitatives. Qualitative Fakten können nur durch eine Tiefenforschung erhoben werden. Dieses Gesetz dient der Verwaltungsvereinfachung, weil die gesamte Datenerfassung von den Schulen zur Statistik Austria automatisiert erfolgen wird.

Herr Abgeordneter Brosz! Ich möchte etwas klarstellen: Sie sagen immer wieder, dass sich eine Gemeinde betreffend den Bildungsverlauf jedes Bürgers informieren kann. Bitte lesen Sie doch den Text! Den Gebietskörperschaften kann lediglich in Angelegenheiten ihrer Schulerhalterschaft eine Auskunft gegeben werden, und zwar anonymisiert. (Abg. Brosz: Nicht anonymisiert!)  – Das wird umgewandelt und anonymisiert! Vom Datenschutzrat wurde uns seitens der Frau Ministerialrätin Dr. Kotschy bestätigt, dass erstmals eine umgesetzte, nicht rückführbare Verschlüsselung als Muster für künftige Verschlüsselungsregelungen dienen wird. Es werden also alle Daten verschlüsselt, und es werden keineswegs personenbezogene Daten weitergegeben werden. Es werden lediglich Auskünfte erteilt werden, die der Verwaltungsvereinfachung dienen.

Ich möchte Sie bitten, in diesem Zusammenhang auch zur Kenntnis zu nehmen, dass alle Anfragen, die an das Ministerium gestellt werden, bedeutend leichter beantwortet werden können, wenn wir eine umfangreiche Statistik haben. Ich möchte Sie nur informieren, dass seit dem Jahre 1996 561 Anfragen an das Bildungsministerium und 507 Anfragen an das Wissenschaftsministerium gestellt wurden, insgesamt also 1068 Anfragen, die in aller Ausführlichkeit mit allen Daten zu beantworten waren. Diesbezüglich wird uns dieses Gesetz und werden uns gerade diese umfangreichen Statistiken eine wesentliche Vereinfachung bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

21.47

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich stimme Ihnen zu – und zwar über sehr weite Strecken –, dass Dokumentation von Bildungsinhalten für die Erstellung einer Bildungsplanung und für politische Entscheidungen etwas Wesentliches sein kann. Wenn das die Motivation wäre, dann wäre das allerdings ein ganz neuer Gesichtspunkt in der jetzigen Regierungspolitik, in der Argumente, Daten und Fakten nicht sehr hoch gewertet werden, wobei ich gar nicht zentral Sie meine, sondern andere Ressorts. Für diesen Zweck wäre das sicherlich hundertprozentig sinnvoll, denn so kann leichter eine Evaluierung stattfinden.

Es gibt jedoch Bedenken, die aber, wie ich meine, auszuräumen wären, wenn man sich noch ausführlicher darüber unterhielte.

Der beste Beweis, dass bereits jetzt vorhandene Daten und Fakten nicht ausreichen, um richtige Argumente zu finden, ist das, was Kollegin Hakl heute erzählt hat – was ich sehr bedauere –, und jetzt nenne ich Ihnen einmal bildungspolitische Daten und Fakten: Kollegin Hakl hat gemeint, sie hätte eine Vorsitzende der ÖH Innsbruck vom VSStÖ schon fast zur ÖVP bekehrt, weil ihre Argumente so ungeheuerlich gut wären, zwei Drittel aller Studierenden aus


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