Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 221

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diese Punze am Hirn auch mit sich herumschleppen und wird das auch einsichtig gemacht – 60 Jahre hindurch?

Es gibt viele Punkte, die hier wirklich überlegenswert sind, kritikwürdig sind. Nehmen Sie die Bedenken ernst. Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen. Ich würde Sie nochmals auffordern, dem Antrag, den Kollege Antoni eingebracht hat, zuzustimmen, dass wir diese schwerwiegende Thematik einem Unterausschuss zuweisen, dort ein Hearing mit Datenschutzexperten machen (Abg. Großruck: Die sind eh schon gefragt worden! Wie lange sollen die noch gefragt werden!) und ein wirklich brauchbares, sinnvolles Bildungsevidenzgesetz beschließen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wolfmayr. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

22.23

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Dass diese gesetzliche Regelung notwendig, wichtig und erwünscht ist, damit stimme ich nicht nur mit den Kollegen der Regierungsfraktionen überein, sondern anscheinend, aber in zu kleinen Teilen, auch mit Kollegen der Opposition, die da leider nicht mitgehen können.

Warum die Regelung notwendig ist, das wurde jetzt in den Beiträgen ausführlich erläutert; das möchte ich nicht mehr wiederholen. Nur kurz zusammengefasst noch einmal zum Thema Datenschutz: Anregungen des Datenschutzrates werden umgesetzt, in der Bildungsevidenz ist eine nicht rückführbare Verschlüsselung in Form der Bildungsevidenzkennzahl vorgesehen. Es erfolgt eine Beauftragung der STATISTIK AUSTRIA, die besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegt, es sind Vorsichtsmaßnahmen sind getroffen, für Verfolgung von Missbrauch ist das Strafrecht zuständig.

Meine Damen und Herren! Dem gewissen Risiko, das ich nicht leugne, stehen allerdings wirklich große, eminente Vorteile gegenüber. Für den Bildungsbereich erforderliche Daten können endlich an einer Stelle vorgelegt und von einer Stelle abgefragt werden. Zusätzliche Vorlagen können entfallen, ebenso wie erneute direkte Befragung. Es erfolgt also die Nutzung einmal gemeldeter und eingespeicherter Daten, wie in einigen anderen Ländern bereits auch schon. Es gibt keine Abfrage von einzelnen Bereichen mehr, Daten können durch statistische Auswertungen gewonnen werden, und zwar ohne Formulare und umfangreiche neue Erhebungsbögen. Für Planungszwecke gibt es automationsunterstützte Auswertungen, umfangreiche händische Auswertungen entfallen. Mit einem Wort: Verwaltungsvereinfachung.

Für uns alle heißt das, es gibt vollständige statistische Daten, wie sie teilweise gerade auch von uns, also vom Parlament, immer wieder gewünscht und angefragt werden, über Bildungsbeteiligung, Bildungsverlauf, Schülerströme – wir haben all das bereits gehört –, es bedeutet Zugang zu Grundlagen für mittel- und langfristige Analysen, es bedeutet Optimierung von Planungen durch Daten von hoher Qualität, die als Planungsgrundlagen dienen können.

Meine Damen und Herren! Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der von Parlament und Rechnungshof immer wieder eingeforderten Datenmaterialien. Es ersetzt Doppel- und Dreifacherhebungen durch einheitliche Standards für den Bildungsbereich. Es ermöglicht optimalen Einsatz der Ressourcen, es ersetzt Papier durch moderne Elektronik. Dadurch leistet dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag zum effizienten Umgang mit den Geldern der Steuerzahler und für die Verwaltungsvereinfachung. Es ist der adäquate und dem 21. Jahrhundert angemessene Umgang mit Datenmaterial. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich teile mit, dass der Abänderungsantrag des Abgeordneten Brosz ordnungsgemäß eingebracht und unterstützt ist und daher mit zur Verhandlung steht.


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