Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 230

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz begründen, warum wir dem neuen Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustimmen und das auch als sinnvolles, gutes Gesetz sehen. Hier wird in sinnvoller Weise auf die Anforderungen eines modernen Bibliothekenverbunds eingegangen. Einerseits können mit der nun geplanten GesmbH die notwendigen Ausweitungs- und Konsolidierungsschritte gesetzt werden, auf der anderen Seite geht es aber vor allem darum, die EDV-unterstützte Vernetzung der Unibibliotheken voranzutreiben. Mit dieser GesmbH ist es in Zukunft möglich, dass zum Beispiel Studenten österreichweit über das Internet Zugriff auf alle Uni-Bibliotheken haben, darüber hinaus aber auch einen Zugriff auf Landesbibliotheken. Das ist sehr kundenfreundlich und zukunftsorientiert. Ich denke, so wie diese GesmbH angelegt ist – ihre Vertreter knüpfen zurzeit auch internationale Kontakte im deutschsprachigen Raum, nach Deutschland und auch in die Schweiz –, wird unseren Studenten oder Menschen, die einfach Zugriff auf wichtige Bücher, auf das wichtige Wissen, das dort aufbewahrt und gelagert ist, haben wollen, der Zugang erleichtert. Mit diesem Gesetz wird also ein weiterer Schritt zur Modernisierung in Bezug auf Wissenszugriff und Wissensvermittlung gesetzt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. Die Uhr ist auf 2 Minuten gestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Mein Gott, ist die flink!)

23.01

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesminister! Meine Kollegin Andrea Wolfmayr hat das Wichtigste zum Thema Ausgliederung der Nationalbibliothek bereits gesagt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich würde Sie darum bitten: Sehen Sie die Vollrechtsfähigkeit, sehen Sie die Umgestaltung der Nationalbibliothek in Richtung mehr Flexibilität und Beweglichkeit als Chance an und nicht als Horrorszenario, wie es von Ihrer Seite bereits geschildert worden ist. Selbstverständlich wissen wir, dass wir hierbei mit Augenmaß und auch mit einer sehr hohen Sensibilität vorgehen müssen, denn wir wissen, dass es hier nicht nur um Vermögenswerte geht, sondern dass es hier vor allem um Identität geht, dass es vor allem um immaterielle Werte geht.

Nun zum Antrag von Frau Kollegin Muttonen: Ich darf Sie daran erinnern, dass es geschriebenes Gesetz ist, dass an die Nationalbibliothek von jeder Publikation ein Belegexemplar zu liefern ist, auch von den elektronischen Medien, und ich darf Sie auch daran erinnern, dass die Basisabgeltung um 53 Millionen Schilling aufgestockt worden ist. Was damit aber letztendlich geschieht, ist in Zukunft allein Sache der Geschäftsführung. Das heißt, Ihr Antrag geht somit voll und ganz ins Leere, und aus diesem Grund werden wir auch Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich ersuche Sie: Bitte, reduzieren wir dieses wichtige Thema nicht rein auf Panikmache, wie Sie sie betreiben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Haben wir heute schon einmal gehört!)

23.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

23.03

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Brigitte Povysil und Dr. Andrea Wolfmayr haben schon eingehend auf die bildungs- und kulturpolitische Bedeutung der Nationalbibliothek hingewiesen. Die Österreichische Nationalbibliothek ist eine Stätte geistig-kultureller Identität Österreichs. Durch das Bundesmuseen-Gesetz 2002 wird die Österreichische Nationalbibliothek nach dem Vorbild der ausgegliederten Bundesmuseen zu einer wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts. Mit der Geschäftsführerin Dr. Johanna Rachinger wird eine erfolgreiche Geschäfts- und Fachfrau die Österreichische Nationalbibliothek in die Vollrechtsfähigkeit führen.

Neben der wissenschaftlichen Erfassung, Bewahrung und Präsentation des anvertrauten Kulturgutes wird es in Zukunft auch Ziel sein, effizient zu wirtschaften und einen besseren


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