Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 231

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Zugang für die Kunden zu schaffen, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Es wurde schon auf das aktive Herangehen an Schulen, an Universitäten hingewiesen, denn zwei Drittel der Benutzer der Österreichischen Nationalbibliothek kommen aus dem wissenschaftlichen, dem akademischen Bereich.

Die Schaffung eines besseren Zugangs zur Österreichischen Nationalbibliothek wurde schon durch die Einrichtung von 20 zusätzlichen Computerplätzen begonnen. In den nächsten fünf Jahren werden alle Kataloge digitalisiert werden, was auch die Voraussetzung für die inhaltliche Digitalisierung der über sechs Millionen Bestandsobjekte ist. Erwerbung und Bestandsaufbau werden auch beschleunigt. Derzeit dauert es fünf Monate, bis ein neues Buch zum Leser kommt; dies wird in Zukunft in vier Wochen möglich sein.

Der bessere Zugang zur Österreichischen Nationalbibliothek wird in Zukunft auch durch längere Öffnungszeiten gewährleistet. Derzeit kann man das letzte Buch um 15 Uhr entlehnen, in Zukunft wird dies bis 19 Uhr möglich sein. Geöffnet wird die Bibliothek für Besucher bis 21 Uhr sein. Auch die Herabsetzung des Zugangsalters von 16 auf 15 Jahre wird vielen Schülern bei Projektarbeiten helfen.

Basisabgeltung mit wirtschaftlicher Flexibilität sowie flexiblerer, wirtschaftlicher Personaleinsatz mit leistungsbezogener Entlohung sind die Voraussetzungen für wirtschaftliche Eigenverantwortung der Österreichischen Nationalbibliothek. Die Mitarbeiter stehen voll hinter der Ausgliederung, und entgegen hier versuchter Legendenbildung ist auch Frau Dr. Rachinger mit der finanziellen Situation zufrieden.

Zum Beispiel auch die im Internet angebotene Vermietung der Räumlichkeiten schafft zusätzliche Einnahmequellen, und ein Sponsorenkonzept, das in Auftrag gegeben wurde und bis Ende Dezember fertig gestellt sein wird, wird zusätzliche finanzielle Möglichkeiten erschließen. Effizientes und gutes Wirtschaften schafft größere finanzielle Spielräume auch für die Ankäufe neuer Bestände, und auch die von Frau Mag. Muttonen genannten Beträge sind ja nicht richtig. Dies alles kommt dem Kunden zugute.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Österreichische Nationalbibliothek, das österreichische Bundesmuseen-Gesetz 2002 – das geht uns alle an. Ich hatte gehofft, dass Frau Mag. Muttonen sich seit dem letzten Kulturausschuss besser informieren konnte, sodass auch die Damen und Herren der Opposition geschlossen das Bundesmuseen-Gesetz 2002 mittragen würden. Es wird dennoch beschlossen werden – schade, dass es nicht alle gemeinsam tun. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

23.08

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Neuerlassung des Bundesmuseen-Gesetzes führt mich zur Graphischen Sammlung Albertina, und die führt mich weiter zu einem gewissen Herrn Klaus Albrecht Schröder. Und dieser Herr Klaus Albrecht Schröder führt mich wieder zurück nach Salzburg, dem Bundesland, aus dem ich komme und in dem die Wählerinnen und Wähler uns so viele Stimmen gegeben haben, dass wir hier im Parlament sitzen, meine Damen und Herren.

Seit nunmehr zwei Jahren ist Herr Klaus Albrecht Schröder auch so genannter Museumsberater des Salzburger Landeshauptmannes Schausberger. Für ein Jahreshonorar von rund einer Dreiviertel-Million Schilling geschieht Sonderbares in Salzburg, und das möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten. (Abg. Großruck: Weißt schon noch, dass du mit uns in einer Koalition bist?!) Das, was im Zusammenhang mit der Albertina in Wien schon alles geschehen ist, das ist die eine Sache, wie zum Beispiel Mehrkosten, die völlig unüberschaubar geworden sind, oder das Versprechen von Sponsorgeldern, die noch gar nicht geflossen sind, oder vielleicht auch das Thema des Zugangs zur Albertina, der höchst umstritten ist. Das ist die eine Sache.


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