Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 233

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Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, dies bekunden. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Muttonen und Genossen betreffend die Erhöhung des Ankaufsbudgets der Österreichischen Nationalbibliothek.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag der Kollegin Muttonen eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden und ist daher abgelehnt.

Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Österreichischen Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Regierungsvorlage 830 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Beschlussfassung erfolgt in zweiter Lesung einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Dieser ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

 22. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9aE Vr 5754/01, Hv 3146/01) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (841 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt nicht vor; eine Wortmeldung liegt auch nicht vor.

Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 841 der Beilagen, der wie folgt lautet:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 27. September 2001 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen zwei Punkten dieses Antrags zustimmen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit beschlossen.

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Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zu weiteren Abstimmungen , die noch durchzuführen sind.


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