Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 24

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Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Welche Bedeutung messen Sie im Rahmen der Integration dem Erlernen der Sprache des Gastlandes bei?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich halte das für eine essentielle Frage. Ich glaube, dass es ganz entscheidend ist, dass jemand, der sich mit der Absicht trägt, in einem Land, in dem eine andere Sprache gesprochen wird, zu leben, zu arbeiten, ein neues Leben zu beginnen, die Sprache lernt, dass eine der Grundvoraussetzungen für Integration im wahrsten Sinne des Wortes das Erlernen und das Beherrschen der Grundbegriffe dieser Sprache ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Parfuss, bitte.

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie können Sie sicherstellen, dass es zu keinem Ausspielen beziehungsweise Aufrechnen der Menschen, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kommen, und jenen, die auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gebraucht werden, kommt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Familienzusammenführung hat mit den Arbeitsgenehmigungen – wie es gesetzestechnisch heißt – überhaupt nichts zu tun. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da zu einem Ausspielen kommen kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Loos, bitte.

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Herr Bundesminister! Im Bereich der Integration ist durch diese Bundesregierung bereits viel geschehen. Ich denke dabei an die Saisoniers, an die Grenzgänger, Erntehelfer, über die Pendler haben wir vor zwei Tagen gesprochen. Damit es jetzt zu keinen Verwirrungen kommt: Für wen, Herr Bundesminister, soll die Integrationsvereinbarung gelten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Integrationsvereinbarung soll für all jene Drittstaatsangehörige – wie das gesetzestechnisch heißt –, also alle Fremden gelten, die sich nach In-Kraft-Treten der Novelle auf Dauer in Österreich niederlassen wollen.

Darüber hinaus sollen auch jene Fremden, die nach dem 1. Jänner 1998 nach Österreich zugewandert sind, also jene, die nach den entsprechenden Bestimmungen noch nicht aufenthaltsverfestigt sind, diese Vereinbarung eingehen.

Ausgenommen sollen EU-Staatsbürger sowie begünstigte Drittstaatsangehörige, Kleinkinder und Schulpflichtige aus verständlichen Gründen – sie lernen ja Deutsch in der Schule – sowie Schlüsselkräfte, die nicht länger als zwei Jahre in Österreich aufhältig sind, sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zur 8. Anfrage, die Herr Abgeordneter Miedl eingebracht hat. – Bitte.

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Sicherheitsminister! Wir, die Sicherheitsfachleute von der ÖVP, möchten von Ihnen wissen:


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