Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 82

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weise diese Koalition in dieser Frage ist, wenn es darum geht, die Bevölkerung wieder aufs Neue zu belasten. – Diesem Ansinnen werden wir wirklich eine Absage erteilen. Wir werden uns mit aller Vehemenz dagegenstemmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber auch das Installieren von Gesundheits- und Diagnosedaten auf der Chipkarte, Herr Bundesminister, ist so ein Ding, wobei ich Ihnen zumindest eines attestieren kann: Da sind Sie wenigstens konsequent, denn dieses Ziel haben Sie bereits 1999 in einer anderen Angelegenheit verfolgt. Bei der Chipkartengebühr beziehungsweise der Abschaffung der Krankenscheingebühr werden Sie Ihren eigenen Vorsätzen von 1999 untreu, denn damals haben Sie dies in einem Abänderungsantrag sehr vehement eingefordert, meine Damen und Herren.

Herr Bundesminister! Sie haben es verabsäumt, im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik die wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen zu einer ständigen und gemeinsamen gesundheits- und sozialpolitischen Meinungsbildung, auch zu Fragen der Finanzierung, einzuladen. Sie haben es verabsäumt, den Dialog mit diesen Gruppen zu suchen, obwohl dies vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung sehr publikumswirksam angekündigt worden war, und Sie haben sich bewusst vom Prinzip des Dialoges und des Konsenses verabschiedet, jenen bewährten Elementen, die den Sozialstaat und den Wohlfahrtsstaat in Österreich abgesichert haben und den Menschen in diesem Land zugute gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Machen Sie, meine Damen und Herren, daher den Weg frei! Geben Sie den Menschen in diesem Land eine faire Chance, zu entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen: unseren, eben das Einstehen für soziale Gerechtigkeit, oder Ihren, der die Ellenbogengesellschaft und die wachsende Entsolidarisierung sozusagen als Nebenwirkung des Nulldefizits als gegeben hinnimmt! Ich bin mir sicher, die Menschen werden sich für unser Projekt entscheiden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Nein, nein, nein!)

13.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brugger. – Bitte.

13.34

Abgeordneter Bernd Brugger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Gesetzespaket, das wir heute unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 7 behandeln, beinhaltet wichtige Anpassungen und Rechtsbereinigungen, die im Rahmen der letzten Änderungen der Sozialversicherungsgesetze nicht berücksichtigt wurden.

Da diese Regierung – nach 30 Jahren Sozialdemokratie – gegen die Widerstände von SPÖ und ÖGB die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten durchgesetzt hat, ist es ein logischer Schritt vorwärts, nun auch die Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten zusammenzuführen. Um die von Sozialdemokraten zementierte Zweiteilung der Gesellschaft unter den Arbeitnehmern zu beseitigen, wird mit 1. Januar 2003 eine Pensionsversicherungsanstalt aller Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen geschaffen werden.

Dieser Schritt ist gut vorbereitet: Mit 1. Januar des kommenden Jahres wird ein Überleitungsausschuss seine Arbeit aufnehmen, der bis zur Konstituierung der neuen Verwaltungskörper die Geschäfte weiterführt. Wir erwarten einen Synergieeffekt durch die Reform, Einsparungen im Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand von mindestens 10 Prozent.

Über die Chipkarte wurde schon sehr viel gesprochen, ich will aber trotzdem noch eine Kleinigkeit anfügen. In der Einführung der Chipkarte, die ab dem Jahr 2003 den Krankenschein ablösen wird, sehen wir eine große Errungenschaft zur Modernisierung im Sozialversicherungswesen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetzespaket bringt, wie erwähnt, zahlreiche Vereinfachungen in der Verwaltung. Das ist zum Beispiel die elektronische Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen nach einheitlichen Grundsätzen, die weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges bei der Ausgleichszulagenberechnung und die Ermöglichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei einer Leistungserbringung. Den Angehörigen von DienstnehmerInnen im Ausland, die auf Grund des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld selbst krankenversi


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