Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 87

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über solche Dinge nachdenken, bevor Beiträge erhöht oder Pensionen gekürzt werden. (Abg. Donabauer: Erhöhungen ...!)

Eines muss ich noch Frau Kollegin Silhavy sagen: Wie und mit wem verhandelt wird, das sollte man den Versicherungsanstalten selbst überlassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

13.52

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Helmut Dietachmayr und GenossInnen betreffend Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und des Gewerbes in Verhandlung genommen. Ich möchte für den weiteren Gang der Beratungen darauf aufmerksam machen, dass es weder eine Pensionsversicherungsanstalt der Bauern noch eine Pensionsversicherungsanstalt des Gewerbes gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Donabauer: Peinlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)  – Nun, es ist ein interessanter Aspekt hinsichtlich der Seriosität der Diskussion, wie sie von Seiten der SPÖ geführt wird. (Abg. Schieder: Immer schön, gescheite Menschen zu haben!)

Ich möchte aber eigentlich zum § 81a, zur so genannten Informationspflicht, etwas sagen. Ich habe diesen Vorschlag nicht nur unterstützt, sondern – diejenigen, die im Ausschuss waren, wissen es – ich verlange das auch. Hiedurch wird nämlich nicht Information verhindert, sondern es wird die seriöse Information der Versicherten durch den Versicherungsträger nachdrücklich verlangt. Es wird aber auch die Einlösung der Aufsichtspflicht des Ministeriums als Aufsichtsbehörde, die ja besteht, ermöglicht. Dies ist also keine inhaltliche Änderung, sondern es wird endlich die Möglichkeit geschaffen, Missbräuche zu verhindern.

Hier möchte ich nicht herumreden, sondern die Missbräuche beim Namen nennen. Wenn in einer Informationsstelle der Wiener Gebietskrankenkasse – Wien X, Senefeldergasse – eine Information aufliegt, dass der Patient in Zukunft 28 000 S an Selbstbehalt für einen Herzschrittmacher zu bezahlen hat, dann ist das keine Information des Versicherten, sondern eine unseriöse Vorgangsweise, weil man versucht hat, Menschen, die schwer krank sind, von einer notwendigen Behandlung durch den Arzt abzuhalten. (Abg. Dr. Mertel: Wie viel war das?) Dies in Zukunft zu verhindern, wird dieser § 81a mit bewirken. Wir werden damit sicherstellen, dass das Geld der Versicherten tatsächlich für Information verwendet wird, aber nicht dafür missbraucht wird, parteipolitische Werbung und Propaganda mit dem Geld der Versicherten zu machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Oberhaidinger: Das sagen ausgerechnet Sie! – Abg. Gradwohl: Kollege Tancsits, was würden Sie ...?)

Die Selbstverwaltung, zu der ich mich bekenne, ist auch Verwaltung und hat nicht politisch zu werten. Oder wie würde Ihnen etwa folgende "Information" an die Werber um Wiener Kindergartenplätze gefallen: "Meine lieben Eltern! Auf Grund der unsozialen und familienfeindlichen Einstellung der roten Wiener Landesregierung gibt es keine Plätze; und wenn doch, dann kosten sie 20-mal so viel wie in Niederösterreich." – Ich sage Ihnen ehrlich, das würde mir auch nicht gefallen. Das ist nicht Information, das ist politische Wertung. Diese hat dort diskutiert zu werden, wo sie hingehört, aber sie hat nicht mit dem Geld der Beitrags- und Steuerzahler zu erfolgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 893 der Beilagen über die Regierungsvorlage 835 und Zu 835


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