Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 88

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der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 85a Abs. 2 in der Fassung der Z 9 lautet wie folgt:

"(2) Versicherte, für die auf Grund gesamtvertraglicher und satzungsmäßiger Regelungen anstelle der Sachleistungen bare Leistungen nach § 85 Abs. 3 zweiter Satz gewährt werden, sind, soweit die Satzung dies vorsieht, berechtigt, über Antrag gegen Entrichtung eines Zusatzbeitrages

1. Sachleistungen nach § 85 Abs. 3 erster Satz oder

2. Sachleistungen nach § 85 Abs. 3 erster Satz unter Beibehaltung der Geldleistungen nach § 96 Abs. 2 in Anspruch zu nehmen. Für die Höhe des jeweiligen Zusatzbeitrages gilt Abs. 1 zweiter Satz entsprechend. Für Beginn und Ende dieser Berechtigung gilt Abs. 1 dritter Satz entsprechend."

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Meine Damen und Herren! Damit wird bei dem Optionsmodell ein Zusatzbeitrag normiert. Ich bitte, auch diesen Abänderungsantrag mit zu beschließen.

Damit fasse ich zusammen: Wir beschließen heute mit der 59. Novelle zum ASVG wesentliche sozialpolitische Fortschritte. Die Chipkarte, über die jahrelang diskutiert wurde, nimmt Gestalt an. Die von der Bevölkerung erwünschte Möglichkeit, Notfalldaten zu speichern, wird geschaffen. Der Datenschutzrat hat uns gesagt – und das ist gut so –, dass das möglich ist. Mit der Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Arbeiter und Angestellten wird ein Jahrzehnte diskutiertes Vorhaben verwirklicht.

Ich weiß, Sie von der SPÖ führen den einheitlichen Arbeitnehmerbegriff nur auf den Lippen. In Wirklichkeit passt er nicht in Ihr klassenkämpferisches Denken. Wir lassen uns bei diesen sozialpolitischen Reformschritten nicht bremsen, auch nicht durch Neuwahlanträge. Suchen Sie sich einen billigeren Weg, einen ungeliebten Parteivorsitzenden loszuwerden! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus, dass Sie die entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung kennen.

Bevor Sie die tatsächliche Berichtigung vornehmen, gebe ich noch bekannt, dass der Abänderungsantrag, der von Herrn Abgeordnetem Tancsits eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist, einen ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie aufweist und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise in Kürze zur Abstimmung steht.

Bitte, Frau Abgeordnete Silhavy.

13.58

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Abgeordneter Tancsits hat fälschlicherweise gesagt, wir hätten in unserem Antrag die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Bauern und der Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verlangt.

Ich berichtige tatsächlich – und man kann es im schriftlich vorliegenden Entschließungsantrag nachlesen, aber jetzt weiß ich, warum sich die Abstimmung "zweite" und "dritte Lesung" nennt (Abg. Gaugg: Endlich! Wie lange sitzen Sie schon da herinnen?)  –: Herr Kollege Tancsits, wir


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