Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 129

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Haller zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, ich bitte, die zu berichtigende Behauptung zu wiederholen und sie dem tatsächlichen Sachverhalt gegenüber zu stellen. – Bitte.

16.45

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Vorrednerin, Kollegin Lapp, hat behauptet, dass sich die Politik der Freiheitlichen gegen die Partizipation von Kindern richte.

Ich berichtige tatsächlich: Es sind zwei Bundesländer, die das Wahlalter auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre festgesetzt haben. Das sind Kärnten und die Steiermark, und die Freiheitlichen waren da überall federführend tätig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dolinschek. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

16.46

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Lapp, weil Sie Beispiele zum Thema Kinderfreundlichkeit gebracht haben, muss ich Ihnen sagen: Auch ich könnte Beispiele sonder Zahl bringen, die zeigen, dass in auch in Ihrer Partei Dinge vorkommen, die nicht dem entsprechen, was wir hier vorhaben. Solche Dinge gibt es überall. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass die Freiheitlichen auf jeder Ebene, in sämtlichen Bundesländern, in den Landtagen, in den Gemeinden, sehr stark daran gearbeitet haben, eine neue Familienförderung aufzubauen – so zum Beispiel das Kinderbetreuungsgeld! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Öllinger verwechselt Äpfel mit Birnen, indem er uns vorwirft, dass unsere Generalsekretärin Zierler unsere ehemalige Ministerin Sickl und die Landesrätin von Oberösterreich, Frau Haubner, das Kinderbetreuungsgeld schon für ein Jahr früher versprochen hätten.

Herr Kollege Öllinger! Das sind doch lediglich Vorschläge gewesen. Diese Personen haben alle am Kinderbetreuungsgeld gearbeitet. Sie haben Vorschläge gemacht, aber die Demokratie lebt, wie uns allen bekannt ist, von Mehrheiten. Man muss zuerst eine Mehrheit finden und diese dann dazu bringen, dass Vorhaben umgesetzt werden. Genau das ist jetzt passiert. Außerdem gibt es für alles eine Stichtagsregelung. Der Stichtag ist jetzt da, und nun wird das beschlossen.

Der Grundgedanke des Kinderbetreuungsgeldes ist, dass niemand durch ein Kind in soziale Bedrängnis kommen sollte. Aus diesem Grunde hat diese Bundesregierung jetzt mit Stichtag 1. Jänner 2002 das Kinderbetreuungsgeld in ganz Österreich eingeführt. Kärnten ist schon ein Jahr vorher in den Genuss des Kinderbetreuungsgeldes gekommen. Es bringt das den Jungfamilien insgesamt 9 Milliarden Schilling. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird nicht nur die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten, sondern auch die Wahlfreiheit in Bezug auf Kinderbetreuung vergrößert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenfalls gefördert.

Aber um auch Familien mit Kindern ab dem vierten Lebensjahr gleichfalls finanziell besser zu stellen, wird die Familienbeihilfe als Grundleistung angehoben. Ab jenem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, wird bei der Gewährung der Familienbeihilfe jetzt zusätzlich eine Altersstaffelung eingeführt und die Familienbeihilfe ab diesem Zeitpunkt für jedes Kind um 7,3 € pro Monat angehoben. Diese Regelung soll am 1. Jänner 2003 in Kraft treten. Der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll ebenfalls ab 1. Jänner 2003 um 7,3 € pro Monat angehoben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Oppositionsparteien! Wenn Sie mit dem Kinderbetreuungsgeld nicht einverstanden sind, dann sei Ihnen Folgendes gesagt: Die Beurteilung des


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