Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 142

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von vornherein mauern und sich Patient und Arzt in Gutachterkriege hineinbegeben müssen. Diese bedeuten ewig lange, höchst riskante Zivilprozesse, bei denen Patienten oft bereits nach halber Strecke aufgeben. Und diese bedeuten auch teure Zivilprozesse.

Das könnte man alles ändern, wenn man sich trauen würde, dem Schritt, den Waneck mit diesem Modell zögernd und nur unvollständig und nicht ganz fehlerfrei gesetzt hat, endlich den entscheidenden Schritt im Sinne einer umfassenden verschuldensunabhängigen Haftungsregelung in der Medizin folgen zu lassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich würde wirklich bitten, dass man auch diesen Anträgen der SPÖ und ihren Intentionen mehr folgt und hier etwas tut: weg vom Konfrontationsmodell hin zu einer Versicherungslösung, weg von Zivilprozessen. Man sollte auch eine Haftungsablöse überlegen, sodass wirklich nur bei groben Fahrlässigkeiten Richter bemüht werden. Wenn man nur die Kausalität prüft, kann man schneller zu einem Ergebnis im Sinne der Patienten kommen. Eine reine Beweislastumkehr, bei der der schwarze Peter von der einen Hand in die andere geschoben wird, ist meiner Meinung nach nicht zielführend.

Nur, eines sage ich Ihnen schon noch, nämlich wozu Ihr Modell geführt hat: In Tirol hat man als Entschädigungsbeauftragten denselben vorgeschlagen, der die Schiedsstelle der Ärztekammer leitet. Man hat sogar den Kammeramtsdirektor der Schiedsstelle in Tirol vorgeschlagen oder zumindest im Talon gehabt, und auch den Gutachter der Schiedsstelle. – Also wenn das gut ist, dann weiß ich nicht! Und wenn Frau Landesrätin Zanon durch Ihr Gesetz, nämlich durch § 27a, die Möglichkeit hatte, zu sagen, die Patientenvertretung habe als Entschädigungsbeauftragte Parteistellung und sei daher untragbar, dann aber den Vorsitzenden der Schiedskommission der Ärztekammer beruft, so ist da irgendetwas faul! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Noch etwas sage ich Ihnen: Sollte es Ihnen, der Partei der Kleinen und Armen, der Arbeiter und der Geknechteten, nicht aufgefallen sein: Zahlen tun diese 10 S nur die – unter Anführungszeichen – "Normalklassepatienten". Die Sonderklassepatienten sind davon ausgenommen. Wirklich eine "hehre" Tat: den Wohlhabenden noch 10 S, die sie wahrscheinlich gar nicht brauchen, zu geben! Ich glaube, dass das auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht einmal in 6 Minuten haben Sie es geschafft!)

Nicht einmal in 6 Minuten? – Aber Sie hätten es wahrscheinlich nach einer halben Stunde auch nicht verstanden, Herr Westenthaler! – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung Grüne –: Der Professorenhochmut! – Abg. Haigermoser: Hochmut kommt vor dem Fall!)

17.38

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kaipel hat behauptet, das Ganze sei ja nur "Almosen". – Sie hätten wirklich jede Menge Zeit gehabt – 30 Jahre, länger, wenn Sie wollen –, mehr als Almosen zu spenden. Sie haben es nur nicht gemacht! Man tut sich dann sehr leicht, etwas zu kritisieren, was man selber verabsäumt hat, und dann noch auf Formalismen herumzureiten und zu sagen, wie grauslich die 10 S seien!

Denken Sie doch einmal an das grausliche Schicksal derer, die gar nichts bekommen! Da schauen Sie einfach weg! Ihnen ist der Formalismus lieber. Sie wollen die große Lösung, die mit den Ländern einfach nicht möglich war. Wien hat sich quer gelegt, das Burgenland hat sich quer gelegt. Dann der Bundesregierung einen Vorwurf zu machen, halte ich für billig. Ich meine, man sollte anerkennen, dass das ein wichtiger Schritt nach vorne war.


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