Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 143

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Schon im Jahre 1989 habe ich das mit Minister Ettl in das damalige Regierungsprogramm hineinverhandelt. Es war auf Grund der knappen Finanzlage schlicht und ergreifend nicht möglich, das finnische Modell, welches viele gerne gesehen hätten, durchzusetzen.

Mir würde auch vieles an dem Modell von Professor Pichler oder Professor Barta gefallen. Ich wüsste auch viele Verbesserungsvorschläge. Aber eine Umsetzung war auf Grund des Geldmangels einfach nicht möglich. Deshalb ist mir dieser Schritt nach vorne lieber.

Was wollen Patienten, wenn sie einen Schaden erlitten haben? – Sie wollen nicht zehn Jahre lang klagen, bis sie vielleicht vom Richter hören müssen, es war doch ein schicksalhafter Verlauf. Dann bekommen sie gar kein Geld und fühlen sich doppelt bestraft, weil sie auch noch die Verfahrenskosten tragen müssen.

Deshalb erstens: rasch helfen, zweitens: ohne Kosten für den Patienten, drittens: fair, und viertens: Der Weg zum Zivilgericht ist niemandem verbaut, es sind weiterhin Kunstfehler-Prozesse möglich. Mir ist deshalb dieser Schritt nach vorne, der uns in Europa gar nicht so schlecht ausschauen lässt, lieber, als gar nichts zu tun und ewig herumzukritisieren und so zu tun, als ob das alles Almosen wären. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.41

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich, Herr Dr. Rasinger, ist es unbestritten, dass sich in den letzten Jahren doch ein wenig etwas in Richtung Entschädigung von PatientInnen bewegt hat. Aber das darf doch nicht heißen, nur weil sich ein wenig etwas bewegt hat, dass jetzt wieder Stillstand herrschen soll.

Herr Rasinger, Sie haben eines vergessen. Sie haben gesagt, den Patienten solle schnell und kostenfrei geholfen werden. Da stimme ich Ihnen zu. Aber das Dritte ist auch nicht unwesentlich: Es soll ihnen so geholfen werden, dass sie auch eine bedürfnisgerechte Entschädigung bekommen. Aber solange es die derzeit bestehenden Obergrenzen gibt, wird es niemals eine bedürfnisgerechte Entschädigung geben. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Pumberger, Sie wissen das ganz genau, ich erzähle Ihnen ja da wahrscheinlich nichts Neues; Sie werden auch schön öfters Kontakt mit Menschen gehabt haben, die bei einer Rückgratoperation verletzt worden und seither querschnittgelähmt sind und deshalb ihr Leben lang im Rollstuhl sitzen müssen. Um 300 000 S können sie sich nicht einmal einen Lift einbauen lassen, damit sie in ihre eigene Wohnung kommen können. Da bringen eben 300 000 S nichts! Das ist zwar nach Herrn Dr. Rasinger auch etwas, aber die geschädigte Person hat damit nicht einmal die Chance, auch nur annähernd irgendwie zu überleben.

Darum geht es, Herr Pumberger! Es muss darum gehen, dass Patienten, die geschädigt wurden, auch wirklich die Chance haben, selbstbestimmt leben zu können, und nicht mehr oder weniger weit unter der Armutsgrenze leben müssen. Sie wissen ja aus der Praxis, dass diese Menschen dann deshalb, weil diese Situation eingetreten ist, in Pflegeheimen, in Behindertenheimen landen, weil sie sich ihre eigenständige Existenz zu Hause, in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr leisten können. Darum muss es gehen, und das muss auch das Ziel einer Versicherung sein!

Es wird immer davon gesprochen, das können wir uns nicht leisten, das kostet so viel, et cetera. Ich glaube – da bin ich mir sogar sicher –, Sie werden eine entsprechende Versicherung finden. Wenn es für jene, denen solche Fehler passieren können – ich sage: passieren können; jeder, der arbeitet, macht auch Fehler, das ist völlig klar –, eine entsprechende Kasse gibt, in die sie einzahlen, dann belastet das das Budget nicht, denn das ist eine ganz klare Versicherungsleistung auf Grund einer Haftpflichtversicherung, für die diese Berufsgruppe eingezahlt hat.


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