Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 145

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Ich möchte schließen mit dem Motto unserer Kinderklinik in Linz, das neben den Kindern auch Väter und Mütter begrüßt: Zusammenkommen ist der Anfang, zusammenarbeiten ist der Erfolg. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.48

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Unser aller Ziel sollte es unbestrittenerweise sein, eine Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf dem höchstmöglichen Qualitätsniveau sicherzustellen. Das ist das Ziel dieser Regierung. Mit diesen Anträgen, sehr geehrter Herr Lackner und GenossInnen, wollen Sie nur Fehler und Mängel verwalten und Betroffene abfinden – das dient diesem Ziel in keiner Weise.

Unbestritten ist – und das ist auch schon aus den Ausführungen meiner Vorredner hervorgegangen –, dass es gewisse Beweisschwierigkeiten gibt. Diese gibt es aber nicht nur in diesem einen Bereich, die gibt es nicht nur im Bereich der Patienten und der in der Gesundheitsversorgung auftretenden Fehler und Mängel, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Aber diese Beweisschwierigkeiten können wohl nicht dazu führen, dass Beweisprobleme dann von den Patienten auf diejenigen verlagert werden, die den Menschen helfen wollen: auf die Ärzte, auf die Krankenschwestern und Krankenpfleger, auf das Personal in den Krankenhäusern.

Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass es durch solch verstärkte Haftungen zu Beweisschwierigkeiten für die Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes kommt, dass die Kosten für die Haftpflichtversicherung geradezu explodieren oder, das andere Extrem, dass man sich durch exzessive Freizeichnungen von den Haftungen möglichst befreit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, Sie wollen mit Ihren Anträgen hier eine Verwaltung von Mängeln und Fehlern erreichen. – Diese Regierung war, wie in vielen Bereichen, auch hier wieder einmal schneller und hat einerseits mit der Einrichtung des Härtefonds reagiert, mit der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel, um Probleme, die auftreten können, abdecken zu können, und andererseits auch mit einer Ärztegesetz-Novelle, durch die genau dort, wo es darum geht, solche verschuldensunabhängigen Verhandlungen zu führen, Verhandlungen auch im außergerichtlichen Bereich zu führen, die Verjährungsfristen gehemmt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Acht Bundesländer in diesem Staat haben bereits Patientenanwälte und Patientenvertretungen eingerichtet, um allen Beteiligten zu ihrem Recht zu verhelfen und Mittel aus diesen Härtefonds zu verteilen. Die einzige Ausnahme, die es gibt, ist das Burgenland, und dort ist ein sozialdemokratischer Landesrat verantwortlich. Bitte setzen Sie in Zukunft in diesem Bereich Ihren Schwerpunkt! (Beifall bei der ÖVP.)

17.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

17.51

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Irgendwie ist die Haltung etwas schizophren, wenn hier wechselweise, wie es gerade passt, die USA zitiert werden. Auf der einen Seite haben sie angeblich das schlechteste Gesundheitssystem, was ich durchaus bestätigen kann, weil dort 40 Millionen Menschen oder 20 Prozent der Bevölkerung überhaupt davon ausgenommen sind. Vielleicht ist dieser hohe Prozentsatz der Grund, warum man dort letztlich nur die Möglichkeit hat, über Gerichte zu seiner Behandlung zu kommen. Auch der diesbezügliche Vergleich lässt in mir den Verdacht aufkommen, dass dadurch vorwiegend teure Anwaltsbüros am Leben erhalten werden.


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