Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 76

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fasst sind, Positionen zu vertreten, die im Interesse der österreichischen Wirtschaftsstruktur, insbesondere der klein- und mittelständischen Unternehmen (,KMU‘), gelegen sind und die auch die österreichische Bankenstruktur berücksichtigen. Besonders bei KMU muss deren Kreditversorgung auch in Zukunft gesichert sein und es darf durch die neuen Anforderungen nicht zu einer generellen Verteuerung der Kreditkonditionen und damit zu wirtschaftspolitisch unvertretbaren Wettbewerbsverzerrungen kommen. Im Sinne dieser Zielsetzung sollten bei den derzeitigen Vorbereitungsarbeiten der Europäischen Kommission für die neuen Eigenmittelvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen folgende Positionen eingebracht werden:

Finanzierungen der klein- und mittelständischen Unternehmen sollen die selbe Risikobeurteilung bekommen wie Kredite an Private (,retail‘); die Regeln hiefür müssen in administrativer Sicht auch von jenen – kleineren – Banken erfüllbar sein, die traditionell solche Kredite gewähren.

Sämtliche banküblichen Besicherungsinstrumente, insbesondere jene, die im Privatkundengeschäft und in der Finanzierung der KMU eingesetzt werden, sind in adäquater Weise zu berücksichtigen.

Bei den auf bankinterne Ratings gestützten Ansätzen ist die Festlegung eines Risikozuschlages für mittel- und langfristige Kredite möglichst zu vermeiden, sodass keine Benachteiligung des langfristigen Kredits eintritt. Bewährte Finanzierungsinstrumente in Europa wären sonst nachhaltig in Frage gestellt, zusätzlich können prozyklische Effekte eintreten.

Die weiteren Arbeiten in Brüssel und Basel sollen vom Grundsatz getragen sein, dass es im Durchschnitt zu keiner Erhöhung der Kapitalanforderungen kommt.

Es muss sichergestellt werden, dass Kredite an Unternehmen mit höheren Ausfallwahrscheinlichkeiten nicht unverhältnismäßig mit Eigenkapital zu unterlegen sind; insoweit sollte der exponentielle Anstieg in der Risikogewichtung für diese Kredite gerade vor dem Hintergrund der Ergebnisse der "Quantitative Impact Study 2" weiter abgeflacht werden.

Um den Übergang auf Interne Rating – Verfahren zu erleichtern, muss deren partielle Anwendung auf einzelne Bereiche des Kreditgeschäftes möglich sein.

Erwartete Verluste, für die bereits Risikovorsorgen gebildet wurden, sind nicht zusätzlich mit Eigenkapital zu unterlegen. Andernfalls käme es zu überhöhten Eigenmittelanforderungen, da nur unerwartete Verluste mit Eigenkapital abzudecken sind.

Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das operationelle Risiko sollte so ausgestaltet sein, dass risikoüberzeichnende Kapitalanforderungen ausgeschlossen werden.

Die vorgesehenen Offenlegungserfordernisse dürfen nur in jenem Ausmaß erfolgen als diese zweckmäßig sind.

Es darf zu keiner Benachteiligung kleinerer Institute dadurch kommen, dass die angebotenen Verfahren der Eigenkapitalberechnung mit einem nicht vertretbaren Administrativaufwand verbunden sind und diese Institute durch die faktische Nichtanwendbarkeit – bspw. der Verfahren des internen Ratings – Wettbewerbsnachteile erleiden. Anzustreben ist daher auf Europäischer Ebene die Inanspruchnahme aller Spielräume, die eine administrative Vereinfachung mit sich bringen."

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

12.23

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich darf nur feststellen, Kollege


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