Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 75

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Eine Mitte-Rechts-Regierung ist für Österreich gut. Eine Linksregierung ist schlecht, wie man in Deutschland leider Gottes erfahren muss. Glück auf diesem Land mit dieser Reformkoalition und nicht mit dem Experiment Rot-Grün! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Stummvoll, Haigermoser, Auer auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Haigermoser, Auer und Kollegen betreffend die Neufassung der Basler Eigenkapitalvereinbarung sowie der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ("Basel II"), eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 betreffend Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel und der Frau Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer gem. § 19 Abs. 2 GOG-NR

Der Nationalrat begrüßt die Bemühungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und der Europäischen Union, die Eigenkapitalausstattung für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen enger an den tatsächlichen Risiken auszurichten sowie Anreize zu schaffen, um die Risikomessungs- und -managementkapazitäten der Banken weiter zu entwickeln. Sicherheit und Solidität des Finanzwesens sind ebenso unabdingbare Bestandteile bei der Stabilisierung der internationalen Finanzarchitektur und besseren Krisenprävention wie die Sicherstellung adäquater Wettbewerbsbedingungen. So haben nicht zuletzt Finanzkrisen auf internationaler Ebene wiederholt die Notwendigkeit klarer bankaufsichtlicher Regelungen, die dies sicherstellen, verdeutlicht.

Der Nationalrat anerkennt die bisherigen Fortschritte, die bei den internationalen Verhandlungen beim Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und bei der Europäischen Kommission zur Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften erreicht worden sind, wie beispielsweise

die Einführung eines auf bankinterne Ratings gestützten Ansatzes zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko,

die Festlegung des ermäßigten Gewichtungssatzes in Höhe von 50 % für den gewerblichen Hypothekarkredit,

die Berücksichtigung verminderter Kreditrisiken im Privatkreditgeschäft bei den auf bankinterne Ratings gestützten Ansätzen und damit die Schaffung einer wesentlichen Voraussetzung für angemessene Anrechnungssätze für Kredite auch an Klein- und Mittelbetriebe,

die Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Jänner 2004 um 1 Jahr auf den 1. Jänner 2005.

Die bereits erzielten Fortschritte gilt es nun abzusichern, ungeachtet dessen besteht weiter wichtiger Änderungsbedarf. Außerdem erscheint es angebracht, die Rahmenbedingungen zu prüfen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die österreichische Bundesregierung wird daher aufgefordert, in den relevanten Komitees, Arbeitsgruppen und sonstigen Foren der Europäischen Union, die mit dem Thema ,Basel II‘ be


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