Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 82

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Diskussionen im Ausschuss haben gezeigt, dass das Gesundheitsministerium wenig Interesse an einer bundeseinheitlichen Regelung hat. Staatssekretär Waneck meinte, dass wir zuerst einmal versuchen sollten, alle neun Bundesländer ins Boot zu holen, und dann über Verbesserungen nachdenken können.

Herr Staatssekretär, ich lade Sie ein, alles zu unternehmen, um die noch fehlenden der neun Bundesländer möglichst rasch ins Boot zu holen, um dann die von Ihnen angekündigten Verbesserungen in Angriff nehmen zu können. Es besteht dafür zweifellos ein umfassender Bedarf.

Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang zumindest auf eine Notwendigkeit hinzuweisen: Die Patientencharta bezieht sich auf alle Leistungen des Gesundheitswesens, auch auf Leistungen im extramuralen Bereich. Ein zentraler Bereich in dieser Charta ist der Abschnitt 4, das "Recht auf Selbstbestimmung und Information", und genau dieser wird im extramuralen Bereich wenig bis gar nicht umgesetzt. Die Bestätigung dafür bekommen wir, wenn man von der Zahl der Krankenscheine auf die Zeit zurückrechnet, die ein Arzt mit dem Patienten verbringt.

Weiterentwicklung heißt daher unter anderem jedenfalls Aufklärung – nicht nur über Krankheitsbilder, sondern auch über Gesundheitsvorsorge und -risken – im niedergelassenen Bereich, da nur dort präventive Maßnahmen und Dauertherapien angesiedelt sind.

Dies ist notwendig, weil uns deutsche Studien zeigen, dass 50 bis 60 Prozent der Patienten chronisch krank sind und zum guten Teil schlecht oder gar nicht über die langfristigen Konsequenzen ihrer Erkrankung aufgeklärt sind. Daher besteht Handlungsbedarf, Herr Staatssekretär, aber nicht nur in diesem Punkt!

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten wollen umfassende, für alle Patienten in Österreich gleiche Patientenrechte und werden an diesem Ziel auch in Zukunft festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. – Bitte.

19.10

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir alle, die wir hier im Parlament sitzen, haben ein großes Ziel und verfolgen auch dieses große Ziel, nämlich Patientenrechte abzusichern, Patientenrechte in den Vordergrund zu stellen und letztendlich auch Patientenrechte in einem Bundesgesetz gesetzlich zu verankern.

Leider – das wurde auch schon gesagt – ist dies auf Grund der verschiedenen Zuständigkeitsrechte und Kompetenzen zur Zeit einfach nicht möglich. Aber wir haben uns trotzdem entschlossen, einen Weg zu gehen, dessen Wegbegleiter die Artikel-15a-Vereinbarungen sind, die mit den Ländern geschlossen werden. Ich denke, dass diese ein guter Wegbegleiter sind, und möchte hier noch einmal hervorheben, dass auch Kärnten eine Vorreiterrolle in diesem Bereich gespielt hat. Schließlich war es der Landeshauptmann von Kärnten, der die erste dieser Vereinbarungen unterzeichnet hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)  – Man sieht, wenn man hier das Wort "Kärnten" ausspricht, bekommt man immer Applaus. Das werde ich also in Zukunft öfter tun.

Grundsätzlich ist zu sagen: Es freut uns natürlich sehr, dass nach Kärnten, dem Burgenland und Oberösterreich nun auch Niederösterreich zu diesem Kreis gehört. Wir sollten aber das Endziel in dieser Frage, nämlich ein wirklich tragfähiges Gesetz auf Bundesebene für kranke Menschen, deren Angehörige, den Berufsstand der Pflegenden, der Ärzte, Spitalsbetreiber und so weiter zu schaffen, im Auge behalten. Eine Gesamtlösung in diesem Bereich ist sehr wichtig.

Herr Staatssekretär! Sie sind auf dem richtigen Weg dorthin und werden dieses Ziel mit Sicherheit auch erreichen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.12


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite