Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 87

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7. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (935 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 506/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studien über den Einsatz von "Erwachsenenmedikamenten" in der Kinderheilkunde (936 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 507/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Zulassung von Arzneimittelspezialitäten für Kinder und Jugendliche (937 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 508/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung bei der Neuzulassung von Arzneimittel für Kinder und Jugendliche (938 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstattung findet keine statt, wir gehen daher direkt in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

19.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Präsident hat bereits die breite Palette der Vorlagen vorgestellt, über die jetzt eine Entscheidung getroffen werden soll. Ich möchte mich mit zwei Tagesordnungspunkten auseinander setzen, zum einen mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, zum anderen mit dem Tierarznei-mittelkontrollgesetz.

Die erste Regierungsvorlage, die wir jetzt zu diskutieren haben, beinhaltet in erster Linie eine Umsetzung der Anti-Doping-Konvention, sodass es möglich sein sollte, Dopingvergehen entsprechend herauszufinden, aber auch zu verfolgen. Wir verhehlen nicht, dass es hier ein enormes Problem gibt, einerseits in den Fitness-Instituten, andererseits im sportlichen Bereich. Sie kennen die Beispiele des Giro d’Italia, des Bereichs der Leichtathletik oder, wie in der letzten Wintersaison, jenes der finnischen Langlauf-Nationalmannschaft. Hiefür braucht man einheitliche Regelungen, und das wird auch von der europäischen Seite gefordert.

Auf der anderen Seite bedeuten die Fitness-Institute ein Problem, das aus meiner Sicht unterschätzt wird. Nach einer deutschen Studie schluckt jeder fünfte Freizeitsportler, der regelmäßig in einem Fitness-Institut trainiert, Anabolika zur Leistungssteigerung. Nebenwirkungen werden aber nicht berücksichtigt und sind kaum bekannt.

Worin bestehen diese Nebenwirkungen? – Das können schwere Leber- und Nierenstörungen, erhöhter Blutdruck, Wassereinlagerung, Haarausfall, Gefäßschäden sowie bei Männern Hodenschrumpfung und eine schlechte Qualität der Spermien sein. Bei den Frauen droht eine irre-


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