Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 86

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht nun Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

19.26

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der heutige Tag ist aus der Sicht des Gesundheitsressorts ein sehr erfolgreicher, weil bereits das dritte Mal ein Tagesordnungspunkt einstimmige Zustimmung findet. Ich glaube, die Sache der Patientencharta ist es auch wert, dass Einstimmigkeit besteht.

Es sind ein paar Bedenken angemeldet worden, und die Bedenken sind sicherlich dahin gehend berechtigt, als dies noch nicht das letzte Wort in diesem Sinne gewesen sein kann. Aber es ist doch ein bedeutender Anfang, und das zeigt letztlich auch das Interesse der Bundesländer, die sich nach anfänglichem Zögern nun doch bereit gefunden haben, dieser Charta mit dem Bund beizutreten. Es sind dies nunmehr vier Länder, nämlich Kärnten, Oberösterreich, Burgenland und Niederösterreich, und im laufenden Verfahren sind bereits Steiermark und Tirol einbezogen. Zuletzt hat jetzt auch Wien sein Interesse daran bekundet, dieser Charta beizutreten, sodass die an mich gerichtete Aufforderung, mich zu bemühen, dass sämtliche Bundesländer beitreten werden, lediglich noch Salzburg und Vorarlberg betrifft. Ich glaube, auch dafür können die Voraussetzungen geschaffen werden.

Sie haben richtig erkannt, dass die Charta der Patientenrechte aus der Tatsache entstanden ist, dass diese Querschnittsmaterie in zahlreichen Gesetzen und Vorschriften beziehungsweise Rechtsordnungen des Bundes und der Länder zersplittert geregelt ist. Es ist daher in dem Sinn keine Neuschaffung, sondern ein Werk, das es wert ist, dem Patienten nahe gebracht zu werden. Das ist durchaus so verfasst, dass es auch lesbar ist und eine gute Übersicht gibt.

Als gelerntem Österreicher war mir von Anfang an klar, dass es wahrscheinlich noch viel längerer Anstrengung bedurft hätte, gleich ein Werk im Verfassungsrang zu schaffen – ich denke, Patientenrechte wären würdig genug, in die österreichische Verfassung aufgenommen zu werden – und dies auch in einem absehbaren, vernünftigen Zeitraum umzusetzen. Gerade Ereignisse wie jene in Oberösterreich – nicht nur vor einiger Zeit, sondern auch zuletzt wieder – haben gezeigt, wie notwendig es ist, hier tätig zu werden.

Aus diesem Grund freue ich mich sehr darüber, dass es nunmehr ein weiteres Land gibt, das dem beitritt. Ich nehme aber die Aufforderung zur Kenntnis, die mit einem Wort von Marie von Ebner-Eschenbach lautet: Was du getan hast, das vergiss; was zu tun ist, das bedenke! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)

19.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Das erforderliche Quorum ist bereits vorhanden.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 763 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (777 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden (934 der Beilagen)


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