Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 88

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versible Vermännlichung. Daher sind derartige Regelungen – und ich betone das – absolut notwendig!

Herr Staatssekretär! Mit dem Entwurf selbst sind wir nicht zufrieden. Wir, die sozialdemokratische Fraktion, sind der Auffassung, dass man im Grunde genommen eine derartige Anti-Doping-Regelung in einem eigenen Gesetz normieren sollte.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen betreffend Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (777 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden (934 der Beilagen)

Entschließungsantrag:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 1. Mai 2002 einen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, welcher diese wichtige Rechtsmaterie umfassend und systematisch regelt.

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, bei den Vorbereitungsarbeiten VertreterInnen der parlamentarischen Fraktionen, der Sportorganisationen sowie SportlerInnen beizuziehen, um diese wichtige Materie einer ihr gebührenden Vorbereitung zu unterwerfen."

*****

(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Vertreter keine? Herr Kollege Maier! Vertreter keine?)

Herr Klubobmann Khol! Wenn man sich im Detail mit der Anti-Doping-Konvention, mit der Empfehlung des Rates, mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments, aber auch mit der Empfehlung sonstiger internationaler Sportgremien auseinander setzt und dies damit vergleicht, wie es nun in § 68a normiert wird, dann findet man einfach Defizite. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Es ist in der Frage der Kontrolle nicht geregelt – es steht zwar in den Erläuterungen, aber nicht im Gesetzestext –, ob vor oder nach dem Training kontrolliert werden kann.

Ein besonderes Problem stellt sich beim Pferdedoping dar. Hier haben wir international ein Problem. Sie stellen nur auf Gebäude und dergleichen ab, nicht jedoch auf Kfz, obwohl wir wissen, dass dort derartige Mittel gelagert werden. Das ist für uns ein Grund dafür, dass wir diese Bestimmungen sehr kritisch sehen.

Herr Staatssekretär! Ich vermisse auch klare Bestimmungen bezüglich der Änderung des Medizinproduktegesetzes. Ich möchte keine Diskussion über die Gaunereien führen, die sich im Bereich der Magnetfeldtherapieprodukte abspielen. Herr Bundesminister, ich stelle nur fest: Was die Ankündigung betrifft, die wir bekommen haben, dass es eine Vertriebsverordnung geben wird, durch die verhindert wird, dass Ärzte nebenbei 250 000 S und mehr verdienen, haben Sie hier die Möglichkeit, dies zu beseitigen, nicht genutzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Tierarzneimittelgesetz wird aus unserer Sicht ein Weg gegangen, der schlichtweg falsch ist. Ich möchte nur eine Bestimmung zitieren. Sie haben in § 11 eine Strafbestimmung, die lautet:

"Wer Tierarzneimittel, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können, in großer Menge einführt ...", ist zu bestrafen.


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