Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 89

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Ich sage Ihnen ganz klar: Es kommt nicht auf die Menge an, auf die Dosis! Im Suchtmittelgesetz sind Sie mit der Grenzwerteverordnung heruntergegangen, und hier glauben Sie, dass eine "große Menge" das Kriterium dafür ist, ob es zu einer gesundheitlichen Schädigung kommt oder nicht. Wir lehnen dies daher ab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte abschließend namens unserer Fraktion noch einmal fest: Nein zum Doping im Sport! Nein zum Rinder- und Schweinedoping! – Diese beiden Vorlagen werden dem nicht gerecht. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zellot. – Bitte.

19.37

Abgeordneter Roland Zellot (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Aus dieser Palette der Tagesordnungspunkte und Gesetze befasse ich mich mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz. Herr Abgeordneter Maier, ich sehe eigentlich nicht ein, dass von Ihnen dieses Tierarzneimittelkontrollgesetz, das ein Gesetz für mehr Kontrolle, für schärfere Kontrolle, für genauere Kontrolle mit Bauern, Konsumenten und Tierärzten ist (Abg. Huber: Das glauben Sie doch selbst nicht!), dass solch ein vernünftiges Gesetz, das von Bundesminister Haupt endlich auf Schiene gebracht worden ist, abgelehnt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Dieses Tierarzneimittelkontrollgesetz enthält nicht nur strenge Rahmenvorgaben für den Umgang mit Veterinärarzneimitteln, sondern schafft auch Grundlagen für eine effiziente Kontrolle und vor allem für Verfolgungsmaßnahmen. Es ist einerseits hohe Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels für die behandelten Tiere zu gewährleisten, andererseits die Gesundheit des Verbrauchers von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu schützen und hohe Qualität der Produkte zu sichern.

Meine geschätzten Damen und Herren! Alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf diesem Gebiet dienen in erster Linie dem Schutz der Volksgesundheit. So wurden die Strafrahmen auf drei Jahre ausgeweitet. Bestimmte Einsätze von Antibiotika, Hormonen und Impfstoffen werden verboten. Auch der Besitz von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zum Einsatz an Nutztieren ist untersagt. Die Abgabe von Arzneien wird streng kontrolliert, und die Aufbewahrungsvorschriften sind einzuhalten. Vor allem ist der Einsatz von Medikamenten erst möglich, nachdem eine Diagnose durch einen Tierarzt erfolgt ist. Nur jene Betriebe, die einen ausgezeichneten und optimalen Hygienestand sowie ein optimales Management aufweisen, können in Verbindung mit dem Tierarzt die Mikroplasma-Impfung bei Ferkeln selbst durchführen.

Auch in Zukunft werden die österreichischen Bauern selbstverständlich ihre Verantwortung wahrnehmen und auf Basis der jeweils gültigen gesetzlichen Grundlagen Nahrungsmittel höchster Qualität erzeugen. Was künftig aber notwendig ist, ist die Einrichtung eines Tiergesundheitsdienstes, der Rechte und Pflichten zwischen Tierärzten und Bauern klar regelt und kontrolliert.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn dieses Tierarzneimittelkontrollgesetz eine genaue Nachweispflicht von mindestens fünf Jahren aufweist, die Pflicht von Aufzeichnungen vorsieht, mehr Zusammenarbeit von Bauern und Tierärzten vorschreibt, vorschreibt, dass die Arzneimittel nur unter tierärztlicher Aufsicht verabreicht werden dürfen, der Tiergesundheitsdienst installiert und vorgeschrieben wird und wenn der Tierarzt sechsmal pro Jahr den Landwirt aufsuchen muss, um Beratungs- und Informationsgespräche durchzuführen, dann ist dies ein Gesetz für mehr Kontrolle und mehr Vertrauen zwischen Bauern, Tierärzten und Konsumenten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

19.41

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner sprach von "Volksgesundheit". Ich glaube, der Ausdruck gehört in


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