Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 93

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dieses Skandals war, dass es eine Reihe von fahrenden Medikamenteverkäufern gab, die quer durch die Republik gefahren sind und den Bauern Arzneispezialitäten aus allen Ländern der Welt "angedreht" haben. Das muss ein für alle Mal abgestellt werden, und mit diesem Gesetz werden wir die rechtliche Voraussetzung dafür schaffen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber. ) Sie brauchen es nur zu lesen, Herr Kollege, es steht alles da drinnen.

In weiterer Folge ist die Zusammenarbeit, die Partnerschaft zwischen Tierärzten und Bauern, wie vorhin gesagt, in der Art geregelt, dass beide einen Vertrag innerhalb des Tiergesundheitsdienstes abzuschließen haben, und die Ausrichtung des Tiergesundheitsdienstes erfolgt in erster Linie auf Beratung, auf Vorbeugung. Wir wollen haben, dass der Betrieb regelmäßig besucht, betreut und beraten wird, damit wir nach Tunlichkeit keine oder nur eine geringe Anwendungsnotwendigkeit von Medikamenten haben. – Das ist also das Zweite.

Das Dritte: Schauen Sie sich einmal an – Sie werden das in ganz Europa nicht finden, auf der ganzen Welt nicht finden –, wie toll dieses Gesetz ist! Es gibt eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren für jeden, sowohl für den Tierarzt als Betreuer und Therapeuten als auch für den Landwirt dann, wenn die Anwendung des Produktes auf seinem Hof, an seinem Tierbestand vorgenommen wird. – Was wollen Sie noch, Herr Dipl.-Ing. Pirklhuber, außer dass Ihnen nicht recht ist, dass wir das gemacht haben?

Das sind die visionären Bereiche. In weiterer Folge legen wir allergrößten Wert darauf, dass es hier nicht nur eine Kooperation gibt, sondern dass auch die Ausbildung in entsprechender Weise gewährleistet ist. Das wird mit einer geeigneten Verordnung des Ministeriums auch erfolgen, weil wir auf die sorgfältige Anwendung all dieser Produkte wirklich den allergrößten Wert legen und glauben, dass wir nur so miteinander vorankommen.

All das, was Sie heute Nachmittag hier einzubringen und zu emotionalisieren versucht haben, ist nicht notwendig. Sie brauchen sich nur mit den wichtigen Dingen auseinander zu setzen, vor allem mit jenen, die wesentlich sind, um das Ziel Ernährungssicherheit zu erreichen.

Sie müssen eines schon auch sehr klar sehen: dass wir als Österreicher uns in besonderer Weise verpflichtet fühlen. Wir sind jenes Land in Europa, das gerade bei der Lebensmittelqualität in der vordersten Reihe steht. Das haben wir bis heute geschafft, das werden wir auch in der Zukunft schaffen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dafür brauchen wir auch die rechtlichen Voraussetzungen, die diese Regierung mit den betroffenen Gruppen, natürlich in schwierigsten Verhandlungen, letztendlich erreicht hat. Ein Kompliment allen, die daran mitgewirkt haben. Ich glaube, dass eine rechtliche Grundlage von einer Art und Qualität geschaffen worden ist, die herzeigbar ist, die auch funktionstüchtig und umsetzbar ist. Die richtige Umsetzung liegt nun bei den Verantwortlichen, und da ist jeder von uns gefordert.

Wenn Sie heute hier meinten, dass ein leichtfertiger Umgang ermöglicht wird, dann lesen Sie bitte diesen Gesetzesantrag! Sie werden erfahren, dass es bei Missbrauch und bei Fehlverhalten drakonische Strafen in einem Ausmaß gibt, wie Sie es in keinem anderen Gesetzesbereich in dieser Art vorfinden. Das geht bis hin zur Aberkennung der Berufsberechtigung, bis hin zur Sperre von Betrieben, bis hin zu vielen anderen schmerzlichen Maßnahmen. Das wird jeder sehr wohl bedenken, bevor er sich auf Glatteis begibt, wie es heuer im Frühjahr der Fall war.

Eine gute Sache, der Sie beruhigt beitreten könnten, denn ich glaube, Sie sollten endlich begreifen, dass es uns um die Bürger geht und nicht um irgendein emotionales Spektakel. Das ist nicht unser Wille. Wir arbeiten für die Bürger und dieses Land. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.


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