Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 68

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Und was sagt dazu der freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Bürgermeister von Öblarn Anton Knerzl? – Ich zitiere:

"Die Gerichtsschließungen in dieser Form sind eine Katastrophe und das Schlechteste, was man für den Bezirk Liezen machen konnte."

Er sagt weiters dazu, das sei eine Freunderlwirtschaft zwischen einem ÖVP-Landesrat und einem ÖVP-Bürgermeister.

"Stinksauer", "da hat es mir den Boden weggezogen", "Katastrophe", "inakzeptabler Kuhhandel" – lesen Sie nach, meine Damen und Herren, was Ihre Basisfunktionäre zu dem sagen, was Sie anrichten! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gerichte werden geschlossen, die Volksanwaltschaft wird mehr Arbeit haben, und Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ tragen die Verantwortung dafür, dass die ländliche Infrastruktur zerstört wird. Aber seien Sie sich sicher, dass Sie die Rechnung dafür bei den nächsten Nationalratswahlen präsentiert bekommen werden! (Beifall bei der SPÖ.)

11.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Es wünscht sich niemand den Kanzler Gusenbauer! – Abg. Steibl: Schon gar nicht den Kräuter als Landeshauptmann! – Abg. Edlinger  – in Richtung ÖVP –: Den Schüssel hat sich auch niemand gewünscht, und der ist gekommen!)

11.34

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Meine Dame und meine Herren von der Volksanwaltschaft! Wertes Hohes Haus! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen sachlich – und nicht derart polemisch, wie dies mein Vorredner tat – auf jenes ASVG-Problem eingehen, das der Volksanwalt Kostelka aufgezeigt hat.

Es ist bedauerlich, dass der Opferschutz da zu kurz kommt. Wir haben in Österreich ein Verbrechensopfergesetz, Herr Volksanwalt Kostelka, und dieses gilt subsidiär zum ASVG. Die Länder müssten das in ihren Sozialbudgets dotieren, tun das aber bedauerlicherweise nicht in ausreichendem Ausmaß, und zwar mit dem Argument, dass ohnehin das ASVG gelte und jene Menschen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind, ohnedies sozialversichert seien beziehungsweise dass dann, habe ich als Antwort bekommen, wenn Fälle an den Sozialreferenten herangetragen werden, die ähnlich sind, dies ohnehin über andere Töpfe geregelt werden könnte.

Ich vermute, dass es da eine gesetzliche Lücke gibt. Da bin ich sehr aufmerksam geworden, und ich werde mich bemühen, die Arbeiten voranzutreiben, dass wir diese schließen. Ich richte aber an die Volksanwaltschaft die Bitte, die Länder ein bisschen mehr zu drängen, das Verbrechensopfergesetz zu beachten und zu dotieren, damit solche Fälle auch abgewickelt werden können. Das findet im Vollzug derzeit in unzureichendem Maße statt. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Justizsprecherin meiner Partei finde ich es besonders bedauerlich, dass eine Vielzahl von Beschwerden über Unzulänglichkeiten im Bereich der Justiz bei der Volksanwaltschaft landen. In der Mehrzahl dieser Beschwerden ist aber die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Die Vorschläge der ehemaligen Volksanwältin Korosec für eine bessere Kontrolle der Justiz sind aber von der Justiz selbst sofort als Angriff auf die Unabhängigkeit der Richter gewertet und daher nicht umgesetzt worden.

Neben den Fällen, für welche die Volksanwaltschaft nicht zuständig ist, bleiben aber trotzdem noch Hunderte von Beschwerden in der Kompetenz der Volksanwaltschaft. Diese betreffen insbesondere die lange Verfahrensdauer, Gebührenfragen, aber auch die mangelnde Sorgfalt der Gerichte.


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