Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 69

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Bedauerlicherweise wird aber jeder Kontrollvorschlag für die Justiz sowohl von der Justiz selbst als auch von der Opposition massiv als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz gewertet, und so wird die Kontrolle der Justiz eigentlich verhindert.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Damit nehmen Sie aber die Unzulänglichkeiten im Bereich der Justiz in Kauf – zum Schaden der Recht suchenden Bevölkerung! Bedenken Sie das nächste Mal bei einer diesbezüglichen Kritik, dass eine Kontrolle der Justiz unter Umständen dem Schutz der Bevölkerung nützlich wäre.

Ich möchte nun noch bezüglich der legistischen Anregungen, die der Bericht der Volksanwaltschaft enthält, einiges sagen: Besonders interessieren mich jene, die den Justizausschuss betreffen, und ich kann sagen: Ich habe mich bemüht, da etwas weiterzubringen.

Es wurde von der Volksanwaltschaft angeregt, ein bundesweites Heimvertragsrecht zu schaffen. Dem kann ich mich in dieser Form nicht anschließen, und zwar deshalb, weil in diesem Heimvertragsrecht einerseits Konsumentenschutzbestimmungen enthalten sein sollten, andererseits aber auch die Beschränkung der Freiheitsrechte. Meiner Meinung nach und nach meinem Menschenrechtsverständnis sind Freiheitsrechte nicht vertragsfähig. Da muss eine eigene Lösung in Anlehnung an das Unterbringungsgesetz gefunden werden, und der Heimvertrag muss als Konsumentenschutzbestimmung etwas anderes sein.

Beide legistischen Vorhaben sind bereits auf Schiene. Wir haben einen Unterausschuss eingesetzt, in welchem wir das bereits intensiv beraten und als Anregung der Volksanwaltschaft aufgenommen haben.

Ähnliches gilt für das von der Kollegin Bauer angesprochene Problem der Beschattung. Das sind jene Fälle, bei welchen jemand ein Recht auf Licht für sich in Anspruch nimmt, weil Pflanzen, Bäume des Nachbarn ihm zu viel Schatten machen. Diesbezüglich hat es dankenswerterweise eine Enquete gegeben – ich bedanke mich bei dir, Frau Volksanwältin Bauer –, und bei dieser Enquete sind diese Probleme mit Experten diskutiert worden.

Ich selbst bin gegen eine Selbsthilfe. Es soll nicht der Nachbar kommen können und die zu hohen Bäume zurückstutzen oder die Pflanzen entfernen können, weil sie ihm zu viel Schatten machen. Ich halte das Eigentum für so schützenswert, dass nicht jeder einen fremden Garten betreten kann und in diesem die Hecke schneiden darf. Ich glaube aber sehr wohl, dass da ein verstärktes Schadenersatzrecht oder ein Recht auf Fremdvornahme angebracht ist. In diesem Sinne werden wir das Zivilrecht verbessern.

Ich bedanke mich für den ausgesprochen informativen Bericht, der auch hier unsere Arbeit erleichtert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Knerzl zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

11.39

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Zum Debattenbeitrag des Herrn Dr. Günther Kräuter möchte ich bemerken, dass bei der Schließung der Bezirksgerichte keine "Freunderlwirtschaft" zwischen FPÖ und ÖVP geherrscht hat. Ich selbst bin über die Standortsituation nicht glücklich, aber im Zuge der Verwaltungsreform war dies notwendig. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Was war das für eine Berichtigung? Das war ein Scherz!)

11.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

11.40

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorerst weise ich die unpas


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