Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 86

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Das heißt, Vorsicht und Wissenschaft ja, Hysterie nein, Frau Abgeordnete. Und es ist daher auch gut gewesen, diese Petition zu unterstützen. Die Petition hat durchaus Sinn gemacht, denn sie hat etwas gebracht: Sie hat auch die Entschließung im letzten Ausschuss gebracht, die ja nun zu weiteren Maßnahmen führt, die auch, wie die Frau Ministerin sagt, von ihr unterstützt werden, nämlich zu einer Kennzeichnung der einzelnen Mobiltelefone hinsichtlich der Intensität der Strahlung, zu einer Information der Bevölkerung, die davon betroffen ist, über Baumaßnahmen und – etwas ganz Wichtiges – zu einem Bericht über den Stand der internationalen Forschung. (Abg. Mag. Wurm: Sie waren nicht dabei!) Das ist im Ausschuss beschlossen worden. Lesen Sie doch bitte die einzelnen Punkte des Entschließungsantrages! Ich habe den Entschließungsantrag gelesen, Frau Abgeordnete, und das ist ein schriftliches Dokument. (Abg. Mag. Wurm: Was sagen die "Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt"? Oder sprechen Sie ihnen die Fachkompetenz ab?)

Ganz wichtig ist, dass diese Forschungsmaßnahmen auch zu regelmäßigen Adaptierungen der gesetzlichen Maßnahmen in diesem Bereich führen. Und da sind besonders – das muss man ganz klar sagen – das Umweltministerium und Herr Minister Molterer gefordert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Der wichtigste Schutz vor einer Strahlenquelle aber ist – und das sage ich in jedem meiner Ausbildungskurse – der Abstand von der Strahlenquelle. Das heißt, benutzen Sie Ihr Handy dann, wenn es notwendig ist, nicht als Zeichen der Wichtigkeit, nicht als Zeichen der Unabkömmlichkeit, nicht als Zeichen der einzigen Kommunikation! Und das machen Sie als Vorbildwirkung auch für Ihre Kinder. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

13.49

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 4. Dezember wurde als Ergebnis der Beratungen ein Entschließungsantrag angenommen, und in diesem Entschließungsantrag wurden fünf Punkte formuliert, in denen es insgesamt um die Mobilfunktechnik geht. Ich möchte auf Punkt 2 näher eingehen.

In Punkt 2 wird die Frau Bundesminister ersucht, im Rahmen ihrer Kompetenzen auf die Mobilfunkbetreiber dahin gehend einzuwirken, dass bei der Errichtung oder Veränderung von Basisstationen die umliegende Bevölkerung rechtzeitig vor den jeweiligen Maßnahmen umfassend informiert wird.

Geschätzte Damen und Herren! Es geht also um Information an die betroffene Bevölkerung. Wie wichtig diese Information ist, möchte ich anhand eines Beispiels aus der eigenen Gemeinde untermauern.

In der Nähe eines Seniorenwohnheimes wird eine Sendeanlage errichtet. Der Mobilfunkbetreiber beauftragt eine Baufirma, diese geplante Anlage umzusetzen. Es wird ein passendes Grundstück gefunden und mit dem Grundeigentümer ein Vorvertrag abgeschlossen. Im nächsten Schritt wird dann eine naturschutzbehördliche Baubewilligung eingeholt und dann die Gemeinde kontaktiert. Da sich das Bauvorhaben außerhalb des Ortsgebietes befindet, wird keine Bauverhandlung abgehalten, sondern es genügt eine Bauanzeige. Rechtlich steht somit dem Bau dieser Sendeanlage nichts mehr im Wege.

Nun aber nochmals zum gegenständlichen Fall: Bereits bei der Baustelleneinrichtung, also bevor noch mit dem Bau begonnen wurde, traten die Probleme auf – Probleme infolge von Anrainerbeschwerden. Diese Beschwerden kommen naturgemäß – Sie alle wissen das – als Erstes einmal zur Gemeinde, und es wird auch der Bürgermeister damit befasst. Ich war also selbst in diesen Bereich eingeschaltet.

Was war für die Anrainer, für die Betroffenen, das Störende? Es war, wie sich herausstellt, lediglich der Sichtkontakt zur Sendeanlage (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger ) und die


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