Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 88

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Punkt 1, nämlich die Kennzeichnung der Mobilfunktelefone, halte ich für sehr wichtig, denn – und das haben inzwischen ja die meisten Kritiker eingesehen – wenn eine Gefahr von diesen Strahlen ausgeht, dann geht diese in erster Linie von der Benutzung der Handys selbst aus und nicht von den Sendeanlagen, die ja wesentlich weiter entfernt sind.

Sehr wichtig ist meiner Meinung nach auch Punkt 3, nämlich dass die Frage dieses Site-Sharing auch einmal geprüft wird: dass ein Bericht vorgelegt wird, der darüber Aufschluss gibt, was es gebracht hat, und dass diese Verpflichtung, die Masten auch anderen Benutzern zur Verfügung zu stellen, auch einmal evaluiert wird.

Der fünfte Punkt, der auch schon mehrfach angesprochen wurde, ist meiner Meinung nach der entscheidende, nämlich dass die Vorlage eines Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung angestrebt wird. Hier ist, wie schon mehrfach gesagt wurde, der Umweltminister gefordert. Ich wiederhole hier noch einmal, dass wir den Vorschlag eines bundeseinheitlichen Immissionsschutzgesetzes für sehr gut und für sehr interessant halten.

Eines noch zu meiner Beobachtung – denn jeder Politiker ist wahrscheinlich irgendwann einmal schon mit Bürgerprotesten in dieser Sache befasst gewesen –: Was den Bürgern Angst bereitet und was die Bürger stört, das sind nicht in erster Linie die gesundheitlichen Aspekte, sondern es sind die Beeinträchtigungen von Ortsbild und Landschaftsbild und vor allem die fehlende Mitsprache. Das ist das, was die Bürger in Wirklichkeit am meisten stört. Anrainerrechte sind zu schützen – das ist gar keine Frage –, aber das alles ist, wie heute auch bereits ausgeführt wurde, kompetenzrechtlich eben Ländersache, und niemand will – zumindest habe ich von keinem Vorredner diese Forderung gehört – in diese Kompetenzverteilung eingreifen.

Der Bund kann hier nur die Länder ersuchen, etwas zu tun, und das hat er auch schon gemacht. Es wurde nämlich (Abg. Parnigoni: 1998!) im Jahre 1998 – Herr Kollege Parnigoni weiß es, er hat das ja auch mit beantragt – dieser Beschluss gefasst (Abg. Parnigoni: Schauen Sie, was wir alles gemacht haben, im Gegensatz zu ...! Da sehen Sie, wie aktiv wir waren!), durch den die Landeshauptleute aufgefordert werden, in ihrem Bereich Regelungen zur Verbesserung der Anrainerrechte beziehungsweise im Bereich Landschaftsschutz, Natur- und Umweltbeeinträchtigung zu treffen. Nur ist leider nichts geschehen, Herr Kollege! Es ist nämlich nichts geschehen in dieser Richtung (Abg. Parnigoni: Zwei Jahre ...! Zwei Jahre! – Das war 1998!), und daher wird die Bundesregierung weiterhin daran arbeiten, um die Landeshauptleute davon zu überzeugen, dass hier etwas geschehen muss. (Abg. Parnigoni: Viel Spaß!)

Meine Damen und Herren! Man kann nicht dauernd kritisieren und dauernd an die Frau Bundesminister Forderungen stellen, wenn andere dafür zuständig sind, aber in dieser Angelegenheit nichts tun. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

13.59

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich weiß, wir haben dieses Thema jetzt schon so oft debattiert, und die Argumente stehen sich unentwegt unverändert gegenüber. Ich werde trotzdem nicht müde, noch einmal zu wiederholen, dass es nicht so ist, dass über die nichtionisierende Strahlung keine Untersuchungen vorliegen würden. Ich glaube, dass es mittlerweile keine Strahlungsart gibt, über die so viele medizinische Studien durchgeführt wurden, auch Langzeitstudien über die Fernsehsender, die übrigens eine viel stärkere Strahlung haben. In keiner einzigen dieser Studien ist eine Gesundheitsgefährdung bei Einhaltung der in Österreich geltenden Grenzwerte – und wir haben in Österreich geltende Grenzwerte der WHO – festgestellt worden.

Es ist also faktisch unmöglich, auf einem emotionalisierten Thema aufbauend andere Grenzwerte zu schaffen. Das ist nicht legitim. (Abg. Parnigoni: Entschuldigung! Wieso gibt es sie in Salzburg?)  – Herr Parnigoni, wie Sie richtig bemerkt haben, so halte auch ich die Regelung, die in Salzburg aufrecht ist, für keine geeignete, schon gar nicht für ganz Österreich. Ich bin in


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