Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 168

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natürlich nur zur Finanzausstattung Stellung nehmen kann. Die richtige Bezeichnung für die neue Agentur ist jetzt: Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Die in Aussicht genommene Finanzausstattung, die zum Zeitpunkt der Anfrage noch in Diskussion war, sieht jetzt folgendermaßen aus: Für das Jahr 2002 – die Agentur nimmt ja mit 1. Juni 2002 ihre Arbeit auf – ist eine Ausstattung von 33,1 Millionen € vorgesehen. Die Regelausstattung ab dem Jahr 2003 sieht für das Jahr 2003 56,7 Millionen €, für das Jahr 2004 56,7 Millionen €, für das Jahr 2005 56,0 Millionen €, für das Jahr 2006 55,2 Millionen € und ab dem Jahr 2007 54,5 Millionen € vor. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Was ist das, Herr Staatssekretär? Eine eindeutige Reduktion!) – Ich komme gleich darauf zurück. Das ist die Saldoabgeltung.

Weiters erhält die Agentur die erforderlichen Mittel zur Bedienung eines bis 2004 laufenden Kredites: Bauträgerfinanzierung für das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, den die Agentur im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge übernimmt. Das sind rund 5,4 Millionen € in den Jahren 2002 und 2003 beziehungsweise rund 6 Millionen € im Jahr 2004.

Wenn man jetzt vergleicht – und ich komme gleich auf die alten Daten –, ergibt sich Folgendes: Die Basiszuwendung plus Bauträgerfinanzierung entspricht in den ersten drei Jahren den im Bundesvoranschlag 2002 vorgesehenen Mitteln, und zwar wird der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben abgegolten. Ich werde das gleich im Detail erläutern.

Für 2005 bis 2007 wird die Basisausstattung jährlich moderat um rund 0,73 Millionen € gekürzt, dem allerdings – und das ist ja Sinn und Zweck der Zusammenführung – ein beträchtliches Synergiepotenzial gegenübersteht, nämlich eines von mehr als 10 Millionen €, wodurch die Ernährungsagentur auf einen wirklich qualitativen, modernen Stand gebracht werden kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Warum steht das nicht in der Anfragebeantwortung? – Abg. Achatz: Weil das jetzt erst ausverhandelt worden ist ...!)

Im Jahr 2002 hatten wir einen Ausgabenrahmen – ich sage es jetzt in Schilling; im Jahr 2000 haben wir ja noch den Schilling gehabt – von 1 077 070 000 S. Die Einnahmen – die bleiben ja, kommen weiterhin herein, und zwar in der Höhe von rund 20 Millionen € – haben betragen 275 874 000 S. Das entspricht einem Saldo von 801 196 000 S. Und jetzt, mit unserer Art von Finanzierung, sehen wir eine Abdeckung des Saldos, der bisher 801 000 000 S betragen hat, in der Höhe von 853 000 000 S vor. Die 53 000 000 S plus erklären sich daraus, dass die Pensionsbeitragsbedienung jetzt durch die Ernährungsagentur erfolgen muss, deshalb diese zusätzliche Mittelausstattung.

Also die Mittelausstattung entspricht voll den bisher unter den Kapiteln 60 und 17 zur Verfügung gestellten Mitteln, wobei aber der Vorteil dieser neuen Agentur ist, dass sie Synergieeffekte hat, ein Potenzial von jährlich 10 Millionen €.

Ich möchte zur Ausgliederung noch etwas ergänzen: Es werden keine Hoheitsfunktionen ausgegliedert, es wird nur der operative Teil, die Untersuchungen, ausgegliedert. Die rein hoheitlichen Funktionen – da gebe ich Ihnen Recht, da gibt es Erkenntnisse vom Verfassungsgerichtshof, wonach er das zu den originären Aufgaben eines Staates zählt – bleiben so wie bisher in der mittelbaren Bundesverwaltung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

18.14

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für diese offenen Worte. Sie haben nämlich bestätigt, in welcher Form die Lebensmittelsicherheit in Öster


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