Recht. Aber in dem Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, ist sie geteilt, und das war schon immer eine unserer durchgängigen kritischen Bemerkungen. Wir glauben, dass Lebensmittelsicherheit dann gewährleistet ist, wenn eine Bundesbehörde für Lebensmittelsicherheit eingerichtet wird, ein Minister zuständig ist, und ein wesentlicher Bereich, nämlich Risikomanagement und Risikobewertung, getrennt sind.
Herr Bundesminister! Das fehlt in dieser Vorlage völlig. Die Bewertung von Risiken und die konkreten Maßnahmen, das notwendige Risikomanagement, dürfen nicht in einer Hand sein. Das wird immer wieder verwechselt. Auch der deutsche Entwurf sieht zum Beispiel diese Trennung von Risikomanagement und -bewertung vor.
Ich glaube, das kann man auch anhand von konkreten Beispielen demonstrieren. Ich nehme nur ein Beispiel her: gentechnisch verunreinigtes Saatgut. Sie wissen, dazu gab es in Österreich eine lange Debatte. Wir haben nun diese Gentechnik-Saatgut-Verordnung, die Sie Ende letzten Jahres verlautbart haben. In der Durchführung der Kontrolle, Herr Bundesminister, bestehen aber Mängel, und zwar gravierende Mängel.
So geht aus einem Protokoll des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft hervor, dass bei positiven Untersuchungsergebnissen im Saatgutbereich zuerst das Unternehmen unterrichtet wird und nicht der Landwirtschaftsminister, auch nicht Bundesminister Haupt! Weder der Minister im eigenen Ressort noch der für das Gentechnikgesetz zuständige Minister werden darüber informiert, sondern das Unternehmen! (Bundesminister Mag. Molterer: Das ist ja das Wichtigste, dass ...!)
Herr Bundesminister! Ich lese Ihnen Folgendes vor – in diesem Protokoll heißt es wörtlich –:
Das BFL benachrichtigt das betroffene Unternehmen umgehend bereits bei vorläufiger und noch nicht abgesicherter Feststellung von Kontaminationen und ersucht um Bekanntgabe eigener Untersuchungsergebnisse sowie Informationen zum Verbleib des Saatgutes. Erst das endgültige Ergebnis wird dem Bundesminister zu weiteren Veranlassungen mitgeteilt. – Zitatende.
Meine Damen und Herren! Das sind explizite Mängel, das ist eine Tatsache. Und diese Mängel werden durch diese Agentur nicht beseitigt.
Ein zweites Beispiel möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten, und zwar eine Angelegenheit aus der letzten Woche. Das sind die in anderen Ländern, vor allem in Deutschland und Holland auftretenden Probleme mit verunreinigten Futtermitteln. Diese mit chloramphenicolhältigen Shrimpsabfällen aus der Shrimpsproduktion verunreinigten Futtermittel sind auch nach Österreich gelangt.
Herr Bundesminister Molterer! Was haben Sie in diesem Zusammenhang getan, um genau jene Futtermittel aus dem Verkehr zu ziehen? – 50 Tonnen dieser Futtermittel sind in den letzten Wochen nach Österreich gekommen. Sie sind zwar untersucht worden, sie sind aber nicht beschlagnahmt worden. Diese Futtermittel haben Sie nicht beschlagnahmen lassen, Herr Bundesminister! Warum nicht? – Ihr Parteikollege in Bayern, der Staatsminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, das CSU-Mitglied Eberhard Sinner, hat diese Futtermittel beschlagnahmen und aus dem Verkehr ziehen lassen. In Österreich wurden weder die Bauern noch die Öffentlichkeit informiert.
Meine Damen und Herren! Die Bauern wurden nicht einmal informiert, und Sie reden davon, dass auch für die Bauern Konsumentenschutz gelten müsse. – Jawohl, der muss gelten, aber dazu brauchen wir auch eine Informationspflicht, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Ich hoffe doch, dass diese Bundesregierung endlich einmal einsieht, dass diese Informationspflicht gesichert sein muss.
Und damit Sie sehen, dass wir Grüne sehr wohl auch sehr konkrete und konstruktive Vorschläge machen, bringe ich folgenden Antrag ein: