Meine geschätzten Damen und Herren von der Opposition! Eines steht fest: Sie sind davon überrascht worden, dass die Minister Haupt und Molterer auf Grund der Situation, wie sie sich nach den BSE-Fällen in den anderen europäischen Mitgliedstaaten dargestellt hat, so schnell und effizient gehandelt haben.
Wenn man die Pressemeldung der Grünen vom 11. Februar genau studiert, eine ganze Seite lang, so geht es darin praktisch nur um finanzielle Mittel und um kein einziges Sachthema. Das lässt den Schluss zu, dass Sie im Großen und Ganzen diesem Gesetzentwurf zum neuen Ernährungssicherheitsgesetz eigentlich positiv gegenüberstehen.
Die Konsumenten wissen ganz genau, dass die Bundesregierung hier in Zusammenarbeit mit diesen zwei Ministern eine sehr positive und vor allem eine verantwortungsvolle Gesetzeslage vorgebracht hat, indem neun Bundesanstalten in vier Standorten zusammengelegt wurden und die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit diese Kontrollkompetenz nun bündelt. Diese setzt sich aus Regelungen aus dem Bereich des Futtermittelrechts und der Pflanzenschutzmittelzulassung zusammen, und es geht bei dieser Lebensmittelkontrolle weiters um die Saatgutzertifizierung und natürlich auch um veterinärrechtliche Fragen. (Abg. Mag. Maier: Überhaupt nicht!) Damit ist eine lückenlose Kontrolle vom Stall bis zum Teller gewährleistet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Daher, meine geschätzten Damen und Herren, ist die mit diesem Gesetz geschaffene Ernährungssicherheit auch ein Vorzeigeprojekt für andere europäische Staaten, und das zeichnet diese Bundesregierung aus. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.20
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. Bitte die Redezeit sowie die Geschäftsordnung zu beachten.15.20
Abgeordneter Mag. Johann Maier
(SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, der Abgeordnete Zellot, hat behauptet, dass der veterinärrechtliche Bereich von der Tätigkeit dieser Agentur umfasst ist. – Das ist nicht richtig!Ich stelle richtig: Der veterinärrechtliche Bereich fällt in die Kompetenz des Gesundheitsministers. Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung wird er von den Agrarlandesräten vollzogen. Es gibt im Aufgabenbereich dieses Gesetzes, dieses Ernährungssicherheitsgesetzes, keinen einzigen Hinweis auf eine Tätigkeit im Rahmen des Fleischuntersuchungsgesetzes oder sonstiger veterinärrechtlicher Bestimmungen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.21
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Als nächster Redner gelangt Herr Bundesminister Mag. Haupt zu Wort. – Bitte.15.21
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Verabschiedung des Bundesgesetzes, mit dem die Agentur für Ernährungssicherheit geschaffen wird, hat hier die nahezu gleiche Diskussion zwischen den Oppositions- und den Regierungsparteien mit sich gebracht wie im Ausschuss. Ich bin aber dankbar dafür, dass im Gegensatz zu einer Aussendung, die während des Ausschusses getätigt worden ist, Herr Kollege Dipl.-Ing. Pirklhuber heute auch die Fairness beider Ministerien öffentlich bestätigt hat, dass im Vorfeld der Diskussion im Ausschuss seitens der Beamten unseres Hauses eine umfassende Information für alle Abgeordneten, die interessiert waren, gegeben wurde. Ich danke Ihnen, dass Sie in diesem Punkt von den seinerzeitigen Aussendungen der großen Oppositionspartei deutlich abgewichen sind, vor allem auch deshalb, weil Ihre Ausführungen hier ja auch im Protokoll festgehalten sind.Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben gemeint – und ich fasse die Kritikpunkte der Frau Kollegin Moser zusammen –, dass bei der Lebensmittelsicherheit eingespart wird, dass Leute