Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 154

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nur um kleine Stücke, sondern um riesige Flächen, die da gesperrt werden und zu denen unter dem Deckmantel Ruhezonen der Bevölkerung der Zugang einfach verwehrt wird.

Ich denke hier an die unselige Geschichte des Waldverkaufes, der zurzeit über die Bühne geht. Da ist es natürlich ganz klar, dass es vielleicht auch Rodungen geben wird, und diese werden jetzt erleichtert. Wenn man sich schon ein Waldstück kaufen kann, ist es nicht schlecht, wenn man die Bäume auch leichter "umhauen" kann und dieses Waldstück vielleicht auch leichter umwidmen kann.

Im Forstgesetz 1975 hat es einen sehr breiten Konsens zwischen Waldbesitzern und Erholungssuchenden gegeben, einen Konsens, der sehr ausgewogen war. Ich glaube, dass mit der heutigen Gesetzesnovelle diese Erholungsfunktion ausgeschaltet wird und dass diese Novelle in Wirklichkeit eine Niederlage für den Konsumenten und für den Erholungssuchenden sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Am Beispiel der Rodungen sehen wir, es gibt keine Bewilligungspflicht, es gibt nur mehr eine Anzeigepflicht. Die Begehrlichkeit, meine sehr geschätzten Damen und Herren, was Rodungen anlangt, wird daher sicherlich steigen. Wir haben uns mit Fachleuten darüber unterhalten, die mit diesem Problem immer wieder befasst sind, und diese meinen, die Begehrlichkeit wird größer werden, weil es eben einfacher geht. Wenn in der Regierungsvorlage 500 Quadratmeter festgehalten sind, heute aber ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, der eine Ausweitung auf 1 000 Quadratmeter vorsieht, dann wissen wir, der Fuß ist jetzt sozusagen in der Tür, und wir würden uns nicht wundern, wenn diese Quadratmeterzahl noch einmal erhöht würde.

Es wird hier auch immer wieder die Verwaltungsvereinfachung angesprochen. – Mitnichten ist das so, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hier geht es um glasklare wirtschaftliche Interessen, die da dahinter stecken.

Vielleicht noch zur Bestellungspflicht von Forstorganen: Auch da ist ein Qualitätsverlust festzustellen. Wenn weniger hoch qualifizierte Agraringenieure im Wald sind, dann wird es an Qualität fehlen. Auf die Berufssparte der Forstwarte hat man überhaupt vergessen. Man bildet sie zwar aus, es gibt aber keinen Ansatz im Gesetz.

Einen Satz noch zum Forschungszentrum für den Wald, verbunden mit einer Frage, Herr Bundesminister, weil mich das auch betrifft; ich komme nämlich aus einer Region, in der es solch eine Ausbildungsstätte gibt: Bleiben die Ausbildungsstätte Gmunden und Ossiach tatsächlich bestehen, oder gedenkt man sie wegzurationalisieren?

Abschließend, meine sehr geschätzten Damen und Herren: Im Jahr 1975 – das wissen wir alle – wurde unter sozialdemokratischer Regierung der Wald für die Menschen frei zugänglich gemacht. Ich glaube, es war wirklich ein Meilenstein, der damals gelungen ist. Kollege Schwarzenberger! Kollege Hornegger! Sie möchten in kleinen Schritten das Rad wieder zurückdrehen: Sie wollen den Wald in Wirklichkeit wieder ein ganz klein wenig und in kleinen Schritten zusperren. Ich verspreche Ihnen: Wir Sozialdemokraten werden Sie daran hindern, und zwar im Interesse der Menschen in diesem Land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kampichler. – Bitte.

17.05

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wimmer, all die Befürchtungen, die Sie hier wiederholt haben, hat der Herr Minister Ihnen im Ausschuss schon sehr deutlich widerlegt, und Sie können beruhigt sein, es wird keinerlei Einschränkungen geben. Auch die Rodungswut sehe ich nicht kommen, die Sie da sehen, ganz im Gegenteil, diese Änderungen werden sich in den Gemeinden sehr, sehr praktisch auswirken, und dafür ist dieses Gesetz geschaffen worden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Wie wird sich das auswirken in den Gemeinden?)


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