Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 153

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Staates uns Gedanken darüber machen, wie wir Ziele erreichen können. Ob alle Ziele automatisch mit staatlichem Handeln verbunden sind, das wage ich zu bezweifeln. Ich denke mir, dass es in diesem Zusammenhang letztendlich auch private Verantwortlichkeit gibt. Daher ist etwa die dritte Instanz – Sie wissen das – im Zuge des Verwaltungsverfahrens abgeschafft, und daher haben wir beispielsweise massive Verwaltungs- und Verfahrensverkürzungen und -vereinfachungen durchgeführt.

Zur Frage der Rodung, weil das angesprochen wurde. Auch hier: Wer sich mit dem Gesetz beschäftigt, wird feststellen, der einzige wirkliche Unterschied ist, dass wir bis 1 000 Quadratmeter anstelle einer Rodungsbewilligung ein Anmeldeverfahren gemacht haben. Und es ist selbstverständlich auch in Zukunft gesichert, dass es keine Rodung geben wird, sofern öffentliches Interesse dem entgegensteht. Warum? – Weil die Behörde selbstverständlich deklarieren muss, dass öffentliches Interesse besteht. Es ist wohl legitim, dass die Behörde so wie bisher dies feststellt, kundtut. Damit wird es tatsächlich in der Praxis etwa dort, wo Schutzwirkung, Erholungswirkung gegeben ist oder unterbewaldete Gebiete – Gradwohl hat das angesprochen –, keine nachteilige Veränderung geben. Es wird auch in Zukunft keine Rodung geben, wo öffentliches Interesse entgegensteht. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Was heißt "Mutmaßung"? Ich weiß, dass einzelne Länder beispielsweise schon erklärt haben, dass sie von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen werden, weil sie es anders handhaben. Dann haben aber die Länder letztendlich die Entscheidung getroffen, dass sie weiterhin beim bürokratischen Verfahren bleiben. Ihre Entscheidung, kann ich nur sagen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Der Bund gibt die Möglichkeit vor. Wer es anders nützt, wird dies in Zukunft auch anders nützen können.

Zur angesprochenen Bestellpflicht: Sie wissen genauso wie ich, dass wir diese Regelung der Praxis angepasst haben und im Gegensatz zum bisherigen Forstgesetz mit dieser Novelle nun keine Ausnahmebestimmung mehr möglich ist, sondern jeder muss sich an diese Bestellpflicht halten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben die Schutzwaldbestimmungen verbessert und im Bereich der Forschung, Aus- und Weiterbildung eine neue Grundlage gelegt. Entgegen allen Gerüchten wird es mit diesem neuen Forstgesetz zu keiner Einschränkung der freien Begehbarkeit des Waldes kommen. Ganz im Gegenteil: Dieses neue Forstgesetz gibt sogar eine zusätzliche Handhabe zur Überprüfung von forstlichen Sperrgebieten. Bei jagdlichen können wir es nicht, weil das in der Kompetenz des Landesgesetzgebers liegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.01

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, wir werden Sie beim Wort nehmen, wenn es darum geht, die freie Begehbarkeit des Waldes aufrechtzuerhalten.

Kollege Hornegger, natürlich sind die Forstbetriebe mit dieser Novelle einverstanden, wenn es darum geht, dass das Forstgesetz 1975 jetzt in ein Wirtschaftsgesetz umgewandelt wird, und wenn die Erholungsfunktion des Waldes weiter zurückgedrängt wird. Aber es gibt nicht nur Waldbesitzer, sondern es gibt auch Menschen, die im Wald Erholung suchen, und das sind die Menschen, für die wir uns in erster Linie einsetzen, meine sehr geschätzten Damen und Herren!

Wie ein roter Faden ziehen sich die verschiedenen Maßnahmen, die heute schon diskutiert wurden, durch, und zwar in Richtung eines erschwerten Zugangs zum Wald, Herr Bundesminister! Ich denke da etwa an die Einschränkungen der Jagdinteressierten, wo Ruhezonen geschaffen werden, wo man ein halbes Jahr nicht mehr in den Wald hineingehen kann. Da geht es nicht


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