Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 156

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Artikel 1 der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage idF des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In § 32a Abs. 1 wird die Wortfolge "festgelegte Schutzgebiete" durch die Wortfolge "festgelegten Schutzgebieten" ersetzt und am Satzende vor dem Punkt das Wort "liegen" eingefügt.

*****

Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarzenberger, Hornegger und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bauer. – Bitte.

17.11

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! Sie beschließen heute eine Forstgesetz-Novelle, die weitere Verschlechterungen bringt. (Abg. Schwarzenberger: Eine gute!) Im Landwirtschaftsausschuss hat zwar der Herr Bundesminister, sowie auch heute schon, begründet, dass es eigentlich nur eine Verwaltungsvereinfachung und ein Bürokratieabbau für die Waldbauern sein soll. Die Wahrheit ist, Herr Bundesminister, dass Sie mit dieser Gesetzesveränderung weitere schwer wiegende Eingriffe zu Lasten der Erholungsfunktion des Waldes und des freien Wegerechtes ermöglichen.

Da es mir schon im Ausschuss ein Anliegen war, über die Forstwarte zu reden, möchte ich dieses Thema auch heute noch einmal ansprechen. Die Forstwarte durften ja bis jetzt nicht als leitende Organe bestellt werden, weil sie keine betriebswirtschaftliche Ausbildung haben. Andererseits musste ein Operat geführt werden, also ein Forstbuch. Diese beiden Bedingungen fallen jetzt weg. Die Buchhaltung und die Lohnverrechnung sind ausgelagert, und der Operat, also das Forstbuch, fällt überhaupt weg.

Herr Bundesminister! Deshalb ist es für mich unverständlich, dass im § 113, in dem es um die Bestellung der Forstorgane geht, nur der Forstakademiker und der Forstingenieur angeführt sind. Die Forstwarte sind zwar im Forstgesetz drinnen, aber wenn es um die Aufteilung des Kuchen geht, bleibt für die Forstwarte nichts übrig, da es sich hier um eine Kann-Bestimmung handelt. Sie, Herr Bundesminister, entziehen damit den Forstwarten die berufliche Basis. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben zwar in verschiedenen Debatten versprochen, auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen etwas zu tun. Sehen Ihre Maßnahmen so aus, dass Sie gleich eine ganze Berufsgruppe verschwinden lassen?

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Sie sind ja der Vertreter der mittleren und kleineren Waldbauern. Mit dieser Forstgesetz-Novelle belasten Sie genau diese, denn die müssen sich jetzt die teuren Forstingenieure leisten. Aber wahrscheinlich haben Sie das unter Anpassung an neue Bedürfnisse gemeint. (Abg. Schwarzenberger: Erst ab 3 600 Hektar! Das sind keine kleinen Bauern!)

Für mich stellt sich auch die Frage: War die Lobby der Forstingenieure stärker, da sie sich beim Herrn Bundesminister durchgesetzt hat?

Meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! Von unserer Partei wird dieses Forstgesetz, in dem gerade für die kleinen und mittleren Betriebe Verschlechterungen zum Tragen kommen, nicht mitgetragen werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Erst ab 3 600 Hektar! Das sind keine kleinen Bauern!)

17.15


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