Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 164

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Ich habe mich durch eine Bemerkung von Bundesminister Molterer herausgefordert gefühlt, mich noch einmal zu Wort zu melden. Er hat hier gesagt, ich hätte im Ausschuss erklärt, dass Deregulierung und Nachhaltigkeit einander ausschließen.

Ich habe – wenn Sie genau hingehört haben, Herr Minister – gesagt, das passt nicht zusammen, und Sie haben im Umkehrschluss gemeint, ich würde das ausschließen.

An diesem Punkt kann man vielleicht noch einmal klarmachen, worin in politischer Hinsicht der wesentliche Unterschied zwischen unserer und Ihrer Sichtweise besteht, Herr Bundesminister: Sie entwerfen ein Gesetz, das in Richtung Deregulierung geht und versucht, dabei auch die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Wir hingegen wollen ein Gesetz, das die Ziele des ökologischen Wirtschaftens nachhaltig verfolgt. Das ist ein wesentlicher, gravierender Unterschied, meine Damen und Herren, denn ein ökologisches Wirtschaften ist nicht nur für die Bäuerinnen und Bauern gut, ist nicht nur für die Waldbesitzer richtig, sondern ist auch gesamtgesellschaftlich notwendig und sinnvoll. (Beifall bei den Grünen.)

Was Ihre zweite Feststellung betrifft, dass die Rodungsverfahren durch diese Vereinfachung jetzt Anmeldeverfahren sind: Ja, Herr Bundesminister, aber das öffentliche Interesse, das die Behörde geltend machen kann, gilt für die Walderhaltung. Das heißt, die Behörde muss erklären, warum es ein Interesse an der Erhaltung eines Waldes gibt und nicht mehr ein öffentliches Interesse an der Rodung. Das ist eine völlige Umkehr der Argumentationskette!

Das Zweite ist, dass der Behörde nur sechs Wochen Zeit bleiben, um dieses öffentliche Interesse geltend zu machen. Das bedeutet bei zum Beispiel wasserrechtlichen Fragen, dass es für die Behörde unmöglich ist, das zu schaffen.

Und was den Aspekt der Verwaltungsvereinfachung betrifft, so ist dazu anzumerken, dass auch das nicht stimmt, weil natürlich ein vereinfachtes Verfahren zu bedeutend mehr Anträgen führt, Herr Bundesminister. Das haben Sie auch nicht berücksichtigt.

Ich hoffe, damit noch einmal klargemacht zu haben, warum wir gegen dieses Gesetz sind.

Herr Bundesminister! Ein Punkt, der von vielen Rednern sehr positiv hervorgehoben wurde, ist die Naturverjüngung. Diese ist ein ganz zentrales Anliegen auch des Bergwaldprotokolls, das ja immer noch zur Ratifizierung ansteht. Aber, meine Damen und Herren, Naturverjüngung bedeutet auch eine sehr naturnahe Waldbewirtschaftung, und sie bedeutet auch, dass man weitere Einschränkungen in der Kahlschlagwirtschaft vornehmen muss, zum Beispiel dafür sorgen muss, dass Samenbäume auf diesen Schlägen stehen bleiben, dass die Schläge nicht zu groß sind, denn sonst wird das zu keiner Naturverjüngung im nachhaltigen Sinne führen. Das ist auch nicht gesichert.

Abschließend darf ich feststellen, meine Damen und Herren: Diese Forstgesetz-Novelle bleibt auf halber Strecke stecken. Der im § 1 angeführte Nachhaltigkeitsanspruch wird nicht schlüssig umgesetzt. Daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 991 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Schwarzenberger, Hornegger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag mit einer redaktionellen Änderung eingebracht.


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