Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 163

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Achatz. – Bitte.

17.42

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Schwemlein, die Öffnung des Waldes ist auf keinen Fall in irgendeiner Form gefährdet. Nennen Sie mir den Paragraphen beziehungsweise den Absatz in diesem Gesetz, der Ihre Behauptung bestätigt! Sie werden ihn nicht finden.

Wenn Sie, Herr Kollege Schwemlein, von der Öffnung des Waldes, vom "wanderbaren Österreich" sprechen, dann müssen Sie schon auch die Entwicklung, die in der letzten Zeit stattgefunden hat, beobachten und bedenken. Es besteht nämlich jetzt in weiten Teilen Österreichs die Gefahr, dass eine zunehmende Verwaldung einsetzt, und zwar deshalb, weil in der letzten Zeit Aufforstungen massiv mit EU-Geldern finanziert worden sind. Ich finde, dass das sehr problematisch ist und dass wir eine Agrarpolitik machen müssen, und zwar EU-weit, die den Bauern auch in Zukunft gewährleistet, dass sie ihre Wiesen und ihre Viehhaltung weiterbetreiben können, und zwar lukrativ. Eingezäunt, Herr Kollege Schwemlein, dürfen im Wald einzig und allein die Naturverjüngungsflächen oder frisch aufgeforstete Flächen sein.

Ich glaube aber, das interessiert Sie gar nicht, Herr Kollege Schwemlein. Sie verurteilen einfach ein neues Gesetz. Das kommt von der Regierung, und jetzt heißt es: Kahlschlag! Baummörder! Forst in Gefahr! Wald abgeholzt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es geht bei diesem Gesetz um nichts anderes als um eine Verwaltungsvereinfachung, eine Verfahrensvereinfachung. Herr Kollege Schwemlein, Sie können doch nicht wirklich ernsthaft glauben, dass dann, wenn man Rodungen von Flächen bis zu 1 000 m2 nur mehr anmelden muss, der ganze Wald in Österreich abgeholzt wird! Die Rodungen von Flächen bis zu 1 000 m2, für die jetzt nur mehr Anmeldepflicht besteht, haben – nur damit Sie wissen, was das an Verwaltungsvereinfachung bringt – bisher 50 Prozent der gesamten Verfahren ausgemacht, aber nur 3 Prozent der Fläche betroffen – nur damit Sie die Dimension erkennen!

Ich bin schon der Meinung, dass man als ernsthafter Politiker da nicht einfach darüber hinweggehen und sagen kann, das ist nichts, das ist keine Verfahrensvereinfachung. Die Behörde hat ja auch nach wie vor die Möglichkeit, wenn ein öffentliches Interesse besteht, dagegen aufzutreten.

Genauso wie bei der Ernährungsagentur, bei der es auch eine dramatische Verfahrensvereinfachung gibt, wo auch in Zukunft alle Gesetze eingehalten werden müssen und die Ernährungssicherheit weiterhin gegeben sein wird, wird es auch beim Forstgesetz sein, und ich bin hundertprozentig sicher, dass wir Sie überzeugen werden, Herr Kollege Schwemlein! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schwemlein begibt sich, ein Exemplar des Gesetzestextes in Händen haltend, zum Rednerpult. – Abg. Böhacker: Schwemlein, setzen! – Abg. Schwemlein  – in Richtung der Abg. Achatz –: § 35! Sie haben gesagt, ich soll es Ihnen sagen: § 35! – Abg. Achatz: Und was steht da? – Abg. Schwemlein spricht mit Abg. Achatz über die betreffende Textstelle. – Abg. Achatz: Nein, da interpretieren Sie etwas anders!)

17.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Ich erteile es ihm.

17.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundeskanzler, es freut mich, dass Sie bei der Debatte zum Forstgesetz auch anwesend sind.


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