Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 162

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schweisgut. – Bitte.

17.38

Abgeordneter Johannes Schweisgut (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Nach 27 Jahren ein Gesetz aus dem Jahr 1975 zu ändern, da kann sicherlich nicht von einem überstürzten Regierungsvorhaben gesprochen werden. Nach einer gewissen Zeit bedarf es ganz einfach bestimmter Änderungen.

Ich meine auch, wie das der Herr Minister bereits betont hat, dass die Quantität die Prämisse des damaligen Gesetzes war. Heute steht die Qualität im Vordergrund. Auch unter diesen Gesichtspunkten haben die Redner aus den Regierungsparteien uns dieses Gesetz näher gebracht.

Wenn mein Vorredner, Kollege Schwemlein, davon spricht, dass plötzlich der ganze Wald "zugesperrt" werden solle und dass wir für den Tourismus das "wanderbare Österreich" als Slogan verlieren würden, dann meine ich, dass das etwas weltfremd ist. (Abg. Schwemlein: Ich habe von "kann" gesprochen!) Meines Erachtens geht aus diesem Gesetz klar hervor, dass es niemals beabsichtigt war, den Wald zu "schließen". Ich meine, dass es gerade diese Regierung ist, die die Kulturlandschaft Wald und auch das Erbe, das wir damit haben, entsprechend erhält, und ich glaube auch, dass Vorhaltungen, wonach eine Rodung von 1 000 m2 ein Abholzen ist, und dass der Wald zugesperrt werden soll, nicht ganz richtig sind. Ich gebe auch zu bedenken, dass 1 000 m2 etwa der Fläche des Plenarsaales hier entsprechen. Von einem Kahlschlag kann also bei einer Rodung in einer Größenordnung von 1 000 m2 sicherlich nicht gesprochen werden.

Auch die Schutzwaldneuregelung ist sehr wichtig, denn gerade der Schutzwald dient natürlich ebenfalls dem Tourismus, der Erhaltung des Siedlungsraums und auch der touristischen Strukturen. Erinnern wir uns nur an die Lawinenkatastrophen! Auch im Hinblick darauf ist die Erhaltung des Schutzwaldes nach wie vor eine Prämisse des vorliegenden Gesetzes.

Andererseits muss man natürlich auch sehen, dass wir mit dem Vorsatz angetreten sind, eine Verwaltungsvereinfachung und eine Entbürokratisierung herbeizuführen, und ich glaube, mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass circa 2 Millionen € an Einsparungen jährlich zu erzielen sind.

Die Neuregelung des Verfahrens für Rodungsflächen bis zu einem Ausmaß von 1 000 m2 betrifft 48 Prozent aller Verfahren, aber insgesamt sind dadurch nur 3,5 Prozent der gerodeten Flächen betroffen. Man kann in diesem Fall also wirklich eindeutig von einer Vereinfachung auch des bürokratischen Aufwands sprechen, und gerade das ist etwas, was wir mit diesem Gesetz auch erreichen wollen.

Auch die Beweisumkehr ist, glaube ich, etwas sehr Bürgerfreundliches. Dass jetzt nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass die Rodung im öffentlichen Interesse erfolgt, sondern dass es jetzt umgekehrt ist, dass also eine Untersagung der Rodung im öffentlichen Interesse nachgewiesen werden muss, entspricht aus meiner Sicht auch den Vorstellungen von einem bürgerfreundlichen und bürgernahen Österreich.

Ich darf mich abschließend beim Herrn Minister und seiner Abteilung ganz herzlich dafür bedanken, dass es nun zu einer Verbesserung der Situation für diejenigen Bürger kommt, die dringend einige wenige Quadratmeter Wald roden wollen, dass wir in Zukunft auch im Bereich der Waldbewirtschaftung weniger Bürokratie haben werden, dass aber gleichzeitig gesichert ist, dass der Wald für unsere Bürger, aber natürlich auch für die Gäste und den Tourismus weiterhin geöffnet bleibt. Der Wald soll im Mittelpunkt stehen – und nicht Gesetze. Der Wald mit seiner Schutz- und Erholungsfunktion soll auch in Zukunft erhalten bleiben. Dazu wird dieses Gesetz beitragen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Westenthaler. )

17.42


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