Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 176

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auch ein ganz klarer Zeitplan mit den Schritten zur Umsetzung dieses Registers vorliegt. Diese Kontrolle im Abfallbereich war uns wirklich auch ein zentraler Punkt.

Das Gleiche gilt für den einheitlichen Stand der Technik hinsichtlich der Behandlungsgrundsätze.

Ein Punkt, über den wir auch sehr lange diskutieren mussten, obwohl das eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, ist eben die Möglichkeit für Beiratsmitglieder, künftig nicht nur in Gutachten Einblick zu haben, sondern auch in sämtliche Unterlagen und Daten, die Grundlagen dieser Gutachten sind. Das war uns auch ein wichtiger Punkt gerade im Sinne der Transparenz in diesem ganzen Bereich.

Es gibt auch einige Punkte, mit denen wir nicht zufrieden sind. Das hat sich schon in den Verhandlungen herauskristallisiert, und ich habe es auch im Ausschuss gesagt. Die Parteistellung habe ich schon erwähnt. Auch ich sehe, dass es zu einem generellen Abbau von Nachbarschaftsrechten kommen wird, wie das ja auch schon beim UVP-Gesetz der Fall war. Wir sind damit nicht glücklich, haben aber das Gefühl, dass wir dadurch, dass die Umweltanwaltschaft jetzt doch die eine oder andere Parteistellung hat, eine positive Veränderung bewirken konnten.

Über das Thema all der produktbezogenen Verordnungen wie etwa die Zielverordnung wollten wir natürlich auch reden. Unser Ziel war es eigentlich, eine Hauptausschusspflicht für die Änderung – zum Beispiel der Verpackungszielverordnung – herbeizuführen, damit es eben nicht wie beim letzten Mal passieren kann, dass man fünf Minuten vor Nichterreichung des Zieles einfach die Verordnung ändert. In diesem Punkt konnten wir uns nicht durchsetzen, und ich halte das für ein großes Manko, weil ich und auch viele andere Konsumenten sich wirklich jeden Tag ärgern, wenn sie in den Supermarkt einkaufen gehen und verzweifelt versuchen, eine Mehrwegglasflasche zu finden.

Ein weiterer wichtiger Punkt wäre noch eine sonderkartellrechtliche Bestimmung im Rahmen der ARA gewesen, im Rahmen dieses Monopolsystems. Auch da konnten wir keine Einigung erzielen.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend sind wir aber dann doch zu dem Ergebnis gekommen, dass wir einige sehr wichtige Punkte noch in das AWG hineinverhandeln konnten, und deswegen werden wir zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

18.33

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Vorhin sprachen Sie, Herr Minister, vom Konsens in der Umweltpolitik. Bei der Umweltförderung ist Konsens erzielbar. Warum ist in der Abfallwirtschaft kein Konsens erzielbar? Warum vor allem, frage ich mich, ist kein Konsens erzielbar bei so einfachen Regelungen wie bei einem Pfand auf umweltbelastende Abfälle wie Handys, wie Althandys, wie Rückstände von Akkus et cetera? – Das gibt es in Norwegen, das gibt es in Schweden, das gibt es auch in anderen skandinavischen Staaten. Warum ist das bei uns nicht möglich? Es hat im Gemeinderat in Wien sogar die FPÖ massiv dafür gestimmt, ich bin neugierig darauf, wie sie sich heute hier verhalten wird.

Dass es notwendig ist, hier eine offensivere Abfallpolitik im Sinne der ursprünglichen Vermeidungs-, Verwertungs- und Entsorgungskaskade einzuführen, liegt doch ganz klar auf der Hand, liegt in der Hand – und liegt auch im Handy. Zehn Millionen solcher Geräte sollen in Österreich in Verwendung sein oder zu Hause liegen. Das ist ja nicht wenig. Alleine vier Millionen sind sozusagen Althandys, die irgendwo herumliegen und eventuell durch eine unsachgemäße Entsorgung auch umweltbelastend wirken. Ich verweise nur auf die Akkus, die teilweise Nickel und Kadmium enthalten. Das soll ja auch durch eine geplante EU-Verordnung verboten werden. Aber das nehmen Sie einfach hin, anstatt dass man schlichtweg, so wie bei den Kühlschränken,


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