Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 177

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ein Pfandsystem einführt, sodass wirklich die Rücknahme forciert wird und dass die Leute das wieder zu Geld machen, was sie schließlich mit Pfand gekauft haben. Nichts einfacher als das, aber das ist es Ihnen nicht wert, und das verstehe ich nicht!

Hier wäre Umweltpolitik, hier wäre Abfallpolitik an einem ganz einfachen Beispiel wirklich federführend offensiv zu gestalten. Aber Sie bleiben beim alten Weg, und der alte Weg heißt: einfach herumliegen lassen, wenig Anreiz für die Verwertung bieten, das Ganze mehr oder weniger als Umweltbelastung in Kauf nehmen. Das ist uns zu wenig, und deswegen appelliere ich zum letzten Mal an Sie:

Bitte stimmen Sie doch unserem Antrag vom vergangenen Juli zu! Gerade von Seiten der FPÖ erwarte ich mir eine Haltung wie in Wien. Ich bin schon neugierig. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

18.36

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich vorweg einen Dank an die sozialdemokratische Fraktion für sehr konstruktive Verhandlungen, die wir mit ihr führen konnten, die schlussendlich auch zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir dieses Abfallwirtschaftsgesetz jetzt doch immerhin mit der Zustimmung von drei Parteien in diesem Hohen Haus beschließen können.

Etwas verwundert, Frau Kollegin Glawischnig, bin ich nicht darüber, dass die Nichteinbeziehung in die Verhandlungen kritisiert wird – ich habe das im Ausschuss schon gesagt; diese Kritik muss ich so akzeptieren und zur Kenntnis nehmen –, sondern darüber, wie Sie das Gesetz oder das Ergebnis dieser Beratungen qualifizieren: keine Sternstunde der Umweltpolitik und so weiter. Ich kann das eigentlich wirklich nicht nachvollziehen, denn ich frage mich: Was hat Umweltgesetzgebung für ein Ziel? – Sie muss doch das Ziel verfolgen, dass ich mit vernünftigem Ressourcenaufwand, vernünftigem Verwaltungsaufwand ein Höchstmaß an Schutz der Umwelt, an Erfüllung von Schutzbedürfnissen erzielen kann. Da kann ich mich nicht so sehr an Formalismen hängen, ob jetzt dieser oder jener in einem Verfahren Parteistellung hat oder nicht, sondern das Ergebnis zählt.

Wir haben nicht Nachbarn Rechte genommen, sondern wir haben überhaupt einen völlig neuen Verfahrenstypus eingeführt, das vereinfachte Verfahren, das – und das muss man doch dazusagen, bitte – nur bei kleineren Anlagen, bei wirklich nicht sonderlich bedeutsamen Dingen angewendet werden kann. (Zwischenruf des Abg. Heinzl. )

Dort, wo es angewendet wird und es sich um größere Anlagen handelt, haben wir sehr wohl den Umweltanwalt mit Parteistellung nachträglich in die Verhandlungen noch hineingenommen, Herr Kollege, um genau zu differenzieren zwischen jenen Anlagen, die eben nicht bedenklich sind, und solchen, bei denen es durchaus sein könnte, dass es eine bedenkliche Größenordnung annimmt. Da ist der Umweltanwalt auch mit dabei. Das haben wir sehr wohl berücksichtigt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Insgesamt hatten wir bei diesem Gesetz die Aufgabenstellung, dass wir den Abfallbegriff, der von der EU nicht nur kritisiert wurde, sondern auch mit einer Klage belegt war, zu verändern und umfassender zu gestalten hatten, vor allem was die innerbetriebliche Materialverwendung anbelangt. Dies ist an sich deshalb eine sensible Problemstellung, weil natürlich niemandem damit gedient ist, auch dem Umweltschutz nicht, wenn eine sinnvolle Weiterverwendung von im Betrieb anfallenden Produkten oder Restprodukten, die eben nicht Abfälle sind, nicht möglich ist, obwohl sie im Produktionsprozess eines Betriebes weiterverwendet werden können. Es war notwendig, zu erreichen, dass diese nicht dem Abfallregime zugeführt werden müssen, sondern diese Weiterverwendung auch möglich ist.


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