Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 187

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19.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist Frau Kollegin Glawischnig da? – Ja, dann hätte ich eine Frage an sie, die wir bereits im Ausschuss gestellt haben. Dort hat Kollegin Glawischnig im Zusammenhang mit der Ausgrenzung von Umweltanwalt und Anrainern angeführt, dass auch eine Tiermehlverbrennungsanlage umweltgefährdend sei. Sie hat im Ausschuss diesen Eindruck erweckt, und wir haben uns gefragt: Warum ist das umweltgefährdend? – Wir haben sie gefragt, aber darauf hat es keine Antwort gegeben. Ich weiß es bis heute nicht.

Das heißt, man kann in einer Gesetzesmaterie nicht auf Gefährdungen eingehen, ohne zu wissen, worin überhaupt die Gefährdung liegt. Offensichtlich weiß dies auch Frau Kollegin Glawischnig nicht, aber sie gibt es in der Öffentlichkeit bekannt. Hier wird also ein Gesetz gemacht, das eine Umweltgefährdung mit sich bringt? – Mitnichten ist das der Fall! (Abg. Schwarzenberger: Vielleicht wollte sie das Tiermehl wieder verfüttern! – Abg. Ing. Fallent: Man nennt das "populistische Angstmache"!)

Mein Kollege Weinmeier ist bereits auf das Handypfandsystem eingegangen, und er hat auch begründet, warum wir diesem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Es gibt nämlich eine Elektronikgeräteverordnung und eine Batterienverordnung, und tatsächlich ist auch in der EU eine europäische Elektroaltgeräte-Richtlinie in Ausarbeitung.

Nun zum Abfallwirtschaftsgesetz, sehr geehrte Damen und Herren. Es bedeutet die Absicherung eines abfallwirtschaftlichen Standards. Es geht um EU-Konformität; wir sind hier verpflichtet, für diese Konformität zu sorgen und diese herzustellen. Wir haben schon gehört, dass es eine Klage wegen des Abfallbegriffes gibt. Ich denke, mit diesem Gesetz wird diese Problematik beseitigt werden. Es soll und wird eine bestehende Kodierung in der Europäischen Union, die es in Österreich derzeit noch nicht gibt, im Laufe eines Jahres – dies soll die Übergangsfrist sein – dem Europäischen Abfallkatalog angepasst werden.

Es freut mich, dass es mit diesem Gesetz gelungen ist, die Bedenken, die die Wirtschaft hatte, praktisch auszuräumen. Einerseits sind dies Bedenken hinsichtlich des elektronischen Datenpools, das heißt, einer zentralen Stelle zur Erfassung dieser Abfallströme. In dieser Hinsicht ist sicherzustellen, dass durch Zugriffsmöglichkeiten der Behörde keine Firmendaten erfasst werden können. Andererseits geht es – auch das ist schon angesprochen worden – um die Kosten, die mit diesem elektronischem Datenpool verbunden sind. Solche Kosten sind nicht gegeben, weil für diesen elektronischen Datenpool und für den Informationsfluss der Ströme herkömmliche, ja Standardprogramme verwendet werden können.

Wichtig ist es mir auch, darauf hinzuweisen, dass die Bedenken der Abfallverwerter wegen des mögliches Verlustes von Haupt- beziehungsweise Nebenrechten nicht angebracht sind, weil sowohl der Verbleib in der Gewerbeordnung gegeben ist als auch eine Verankerung im Abfallwirtschaftsgesetz erfolgt. Ich denke, es ist klar, dass ein einheitliches und bundesweites Abfallwirtschaftsgesetz ein Rahmen ist, der für die Wirtschaft auch Sicherheit bedeutet.

Um mit diesem Abfallwirtschaftsgesetz der Forderung einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen nachzukommen, war es auch sinnvoll, eine Weiterverwertung inner- und zwischenbetrieblich anfallender Stoffe zu ermöglichen, und zwar von Grundstoffen für Materialien, die nicht direkt in das marktfähige Produkt einfließen. Es ist mir wichtig, dass sozusagen kein Zwischenhändler zwischengeschaltet ist und diese Möglichkeit durch eine entsprechende Ausschussfeststellung geschaffen werden konnte.

Dieses Gesetz steht für eine nachhaltige Ressourcennutzung, es steht für eine Verwaltungsvereinfachung, und es steht vor allem für Transparenz. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Mag. Molterer zu Wort. – Bitte.


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