Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 188

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19.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Ich habe mich nur gemeldet, um kurz ein Missverständnis, das bei Herrn Abgeordnetem Heinzl vorliegen dürfte, aufzuklären.

Wenn jemand in Österreich Holz verbrennt, dann erfolgt dies selbstverständlich in einer Anlage, die nicht dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegt, weil Wärme erzeugt wird. Daher unterliegen die Biomasseheizungsanlagenbetreiber nicht dem Abfallwirtschaftsgesetz. (Abg. Hornek: Ein Baum ist ja kein Abfall!)

Sollte jemand eine Anlage zur Verbrennung von nichtgefährlichen Abfällen errichten, dann braucht er eine Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Die von Ihnen angesprochene 2,8-Megawatt-Grenze dient ausschließlich der Frage, ob hier ein vereinfachtes Anmeldeverfahren – oder, wenn der Wert über 2,8 Megawatt liegt, das umfassende Anmeldeverfahren – notwendig ist.

Ich bitte Sie daher, dieses Missverständnis nicht mehr weiterzutreiben. Meine Mitarbeiter stünden auch gerne bereit, noch im Detail darauf zu antworten. Ein verantwortungsvoller Biomassebetreiber würde nie diesen Fehler machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte. (Abg. Reheis  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Herr Kollege, was war das für eine Wortmeldung? Können Sie mir das auch berichten?)

19.25

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zwei meiner Vorredner, Herr Ing. Hofmann und Herr Ing. Weinmeier, haben schon angesprochen, dass die Verordnung betreffend die Entsorgung von Althandys bei uns anscheinend ausreichend sein soll. – Meine Kollegen, dem ist leider nicht so! Das ist nicht ausreichend, wenn man beachtet, dass Österreich im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ein Land mit einer sehr hohen Handydichte ist. Experten schätzen, dass in unserem Land elf Millionen Handys im Umlauf sind, wovon rund vier Millionen als Altgeräte, die nicht mehr verwendet werden, herumliegen.

So muss man doch sagen, dass wir bei der täglichen und selbstverständlichen Benutzung dieser Mobiltelefone nicht daran denken, dass sich diese Geräte, wenn sie nicht mehr benötigt werden, zu einem sehr ernst zu nehmenden Umweltproblem entwickeln, und zwar dann, wenn diese Altgeräte nicht fachgerecht entsorgt werden und im Restmüll landen.

Das größte Problem für unsere Umwelt sind dabei die Akku-Schadstoffe der Althandys. Fachleute sprechen bei rund vier Millionen Altgeräten von circa 300 bis 400 Tonnen an Akkus, von denen die meisten das gefährliche Nickel-Kadmium enthalten. Obwohl bereits bekannt ist, dass – zum Beispiel nachweisbar in Japan – Kadmium zu schweren Erkrankungen führt und dass europaweit jährlich noch immer 340 Millionen Nickel-Kadmium-Akkus verkauft werden – das sind immerhin 13 000 Tonnen an Akkus beziehungsweise 2 200 Tonnen Kadmium –, werden Sie von den Regierungsparteien die Anträge von Kollegin Sima betreffend eine umweltgerechte Entsorgung von Handys und von Frau Dr. Moser betreffend ein Pfandsystem für Handys leider ablehnen. Das ist meines Erachtens unverantwortlich und nicht richtig. Es hilft nicht, dieses Problem in den Griff zu bekommen, und es wird damit auch weiterhin Schaden verbreitet.

Obwohl in Österreich Akkus als Problemstoffe, als – das hat Herr Weinmeier gesagt – gefährlicher Abfall aus Haushalten gelten, eine Entsorgung über den Restmüll an und für sich verboten ist und die Altakkus dem einschlägigen Handel zurückzugeben wären, ist dies dem Konsumenten offensichtlich leider zu wenig bekannt oder unbekannt. In Anbetracht der Gefährlichkeit des gesundheitsgefährdenden, giftigen und Krebs erregenden Schwermetalls Kadmium, aber auch der wertvollen Rohstoffe, die von einem Althandy als Elektronikgerät wiederverwertet werden könnten, sollten auch von den Regierungsparteien die Anträge im Sinne des Umwelt


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