Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 194

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andererseits aber auch die EU-Richtlinie über die Wahrung von Ansprüchen beim Betriebsübergang. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Leider, Herr Bundesminister, haben Sie mit dieser Vorlage nicht alle Beschäftigungsgruppen erfasst, wie Sie wissen, bedingt dadurch, dass Sie das im AVRAG gemacht haben. Das bedeutet, dass für Vertragsbedienstete, für ORF-Mitarbeiter, für Hausangestellte und dergleichen diese EU-Richtlinie mit dieser Vorlage noch nicht umgesetzt ist.

Auch beim Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Falle eines Betriebsübergangs fehlen uns wesentliche Komponenten wie beispielsweise das Durchgriffsrecht auf die Muttergesellschaften in Konzernen. Sie kennen das Problem, dass immer wieder die Tochtergesellschaften sozusagen finanziell ausgeräumt werden und dann kein Durchgriffsrecht auf die Muttergesellschaften besteht. In diesem Sinne wird Kollege Nürnberger auch einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen, und was die Qualität der Informationspflicht anbelangt, wird Kollege Riepl einen Abänderungsantrag einbringen.

Wir werden dieser Vorlage dennoch zustimmen, weil sie aus unserer Sicht doch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich eine Verbesserung bringt. Ich würde mir aber sehr wünschen – Herr Kollege Feurstein, ich schaue gleich einmal Sie an –, dass die Damen und Herren der Regierungsfraktionen hier in diesem Haus auch einmal über ihren Schatten springen und zeigen, dass sie konstruktiv im Sinne der Beschäftigten arbeiten wollen und unseren Anträgen auch ihre Zustimmung erteilen.

Herr Bundesminister! Zum zweiten Punkt, Betriebspensionsgesetz: Auch hier werden wir – und das sage ich gleich vorweg – unsere Zustimmung geben, weil wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch diese steuerlichen Möglichkeiten eröffnen wollen. Wir haben es andererseits geschafft, in einer Vier-Parteien-Ausschussfeststellung festzuhalten, dass wir trotzdem bei der paritätischen Regelung der Betriebspensionskassen bleiben und dass es für uns kein Abgehen von dieser Regelung geben kann.

Dennoch möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der sehr bedenklich ist und der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch sehr verunsichert. Die Pensionskassen haben laut eigenen Angaben zum Jahreswechsel angekündigt, für rund 5 000 Leistungsbezieher und -bezieherinnen eine Kürzung um durchschnittlich 3 Prozent durchführen zu müssen, weil die Ertragserwartung nicht erfüllt werden konnte. Herr Bundesminister, ich darf Sie daran erinnern, dass wir im Sommer 2000, als die Regierungsfraktionen eine Änderung des Pensionskassengesetzes beschlossen haben, davor gewarnt haben, den Anteil der Aktien auf 50 Prozent aufzustocken. Eine Folge dieser Bestimmung, mit der Sie nun eben rechnen müssen, ist, dass diese Werte zum Teil nicht gehalten werden können. Ich möchte diese Warnung gleich auch im Hinblick auf die Abfertigungskassen und Abfertigungsregelungen aussprechen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Anrecht darauf, zu wissen, was sie aus diesen Kassen einmal sicher bekommen werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Aber auch hiezu, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir mit einem entsprechenden Entschließungsantrag unseren positiven Beitrag leisten, und ich denke, Sie können zeigen, ob Sie positive Argumente auch annehmen wollen.

Herr Bundesminister! Sie waren ja leider bei der Ausschusssitzung verhindert und sind durch die Frau Staatssekretärin vertreten worden. Es ist leider so, muss ich sagen, dass die "konstruktive" Arbeit so läuft, dass mittlerweile vier Unterausschüsse des Sozialausschusses bestehen, die noch nie getagt haben. Vielleicht können Sie auf Ihre Parteikolleginnen und -kollegen im Parlament einwirken. Ich denke, es kann ja auch nicht in Ihrem Sinn sein, dass die Arbeit hier im Haus blockiert wird.

Einen Punkt, der mir sehr wichtig ist, möchte ich noch ansprechen. Sie haben gemeint, dass strukturelle Reformen anstünden und mehr Flexibilität auf Europas Arbeitsmärkten herrschen müsste. Meine Frage an Sie lautet: Haben Sie damit gemeint, dass nunmehr beispielsweise in Kärnten für Betriebsansiedlungen damit geworben wird, dass Kärnten für Unternehmer ein im


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